Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035-BB
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 166-471657)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen
Ziel von Qualitätsverträgen ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die AOK Niedersachsen zeitlich befristete Qualitätsverträge für den oben (Abschnitt II.1.1)) genannten Leistungsbereich mit Krankenhäusern in Niedersachsen zu schließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist der 15.6.2023 für einen Vertragsstart zum 1.7.2023. Der Abschluss der Verträge steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (EUR 0,30/Vers. 2022)
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist der 15.12.2023 für einen Vertragsstart zum 1.1.2024. Der Abschluss der Verträge steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (EUR 0,30/Vers. 2022)