Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Mängelbeseitigung für 30 Aufzüge in div. Liegenschaften der Stadt Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 2210-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Mängelbeseitigung für 30 Aufzüge in div. Liegenschaften der Stadt Braunschweig
Auftragsgegenstand ist die Planung der Beseitigung von Mängeln aus Gefährdungsbeurteilungen für 30 Aufzüge in diversen Liegenschaften der Stadt Braunschweig.
Planung im Sinne der HOAI § 55.
Planungsphase: Stadt Braunschweig, Fachbereich Gebäudemanagement, Heinrich-Büssing-Ring 41c, 38102 Braunschweig; Ausführungsphase: diverse Liegenschaften im Stadtgebiet Braunschweig
Bei dieser Maßnahme sollen die Mängel aus den Gefährdungsbeurteilungen für 30 Aufzüge in diversen Liegenschaften der Stadt Braunschweig über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren planerisch abgearbeitet werden.
Einige der Mängel lassen sich hier über die Firmen abarbeiten, die einen Wartungsvertrag haben. Andere lassen sich nur durch ein LV beheben, da die Grenze zur Direktvergabe überschritten wird.
Einige Aufzüge müssen gegebenenfalls komplett ausgewechselt, wenn sich eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist.
Bei der Aufgabe geht es hauptsächlich um den Bereich der Aufzugstechnik. Zum Teil sind Leistungen aus dem Hochbau und dem Gewerk Elektro erforderlich, welche unterschwellig vergeben werden.
Vorbefasst ist die HR Ingenieurgesellschaft für Fördertechnik mbH, welche die notwendigen Maßnahmen bereits eingeordnet und auch schon preislich grob kalkuliert hat. Dies wird besonders gut aus der Excel-Liste "Kosten_GBU_Mängel_20221013.xlsx" ersichtlich, welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.
Zudem sind die vom vorgenannten Büro erstellten Gefährdungsbeurteilungen sowie die bereits erstellten Kurzbegutachtungen Teil der Vergabeunterlagen.
Der Abruf der einzelnen Maßnahmen erfolgt unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "221021_2210_BS Aufzüge_Honorar.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe ist die Anlage 2 zum Teilnahmeantrag (Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) auszufüllen und beizufügen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mängelbeseitigung für 30 Aufzüge in div. Liegenschaften der Stadt Braunschweig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22419
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V63HK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.