Beschaffung eines Gerätewagens Gefahrgut (GW-G) für die Kreisfeuerwehr - Fahrgestell und Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0181
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Gerätewagens Gefahrgut (GW-G) für die Kreisfeuerwehr - Fahrgestell und Aufbau
Beschaffung eines Gerätewagens Gefahrgut (GW-G) - Fahrgestell der Firma MAN und Aufbau des GW-G
Fahrgestell der Firma MAN für den Gerätewagen Gefahrgut
Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Direkte Lieferung des Fahzeugs an den Aufbau-Hersteller des Loses 2.
Fahrgestell der Firma MAN (TGM 18.320 4x2 LL CH)
1. Frist zur Auskunftserteilung
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 28.06.2023 um 16:00 Uhr.
2. Ausführungsfrist - zu II.2.7)
Die Lieferung des Fahrgesells an den Aufbau-Herstelles hat innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Aufbau für den Gerätewagen Gefahrgut
Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Die Abholung erfolgt seitens des Auftraggebers direkt beim Aufbau-Hersteller.
Aufbau für Gerätewagen Gefahrgut "GW-G" nach DIN 14555-12, passend zum Fahrgestell (Los 1) mit folgenden Merkmalen:
- Erfüllung der Normen DIN EN 1846, E-DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14555-12 (2023);
- die Fahrzeuglänge soll ca. 9.700 mm betragen;
- die Fahrzeugbreite darf 2.550 mm nicht überschreiten;
- die Fahrzeughöhe, gemessen bei Leermasse, darf 3.800 mm nicht überschreiten;
- Abmessungen des Koffers: ca. 7000 x 2550 mm
Das Fahrzeug wird dem Aufbau-Hersteller vom Fahrgestell-Hersteller (Los 1) nach zeitlicher Absprache angeliefert. Nach erfolgter Fertigstellung des Aufbaus wird das Fahrzeug vom Auftraggeber in zeitlicher Absprache mit dem Aufbauhersteller am Produktionsstandort des Aufbauherstellers in Empfang genommen.
1. Frist zur Auskunftserteilung
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 28.06.2023 um 16:00 Uhr.
2. Ausführungsfrist - zu II.2.7)
Der Aufbau ist innerhalb von 15 Monaten nach Eingang des Fahrgestells beim Aufbau-Hersteller abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A Eignungsnachweis
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Gewerbeanmeldung;
- Nachweis Eintragung im Berufsregister;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
B Erklärung zu Art. 5k EU VO Nr. 833/2014
Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
E Referenzen:
- Benennung von drei Referenzobjekten über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre
F Mitarbeiteranzahl
- Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen Beschäftigten
G Qualitätsmanagementsystem (nur bei Angebotsabgabe für Los 2 vorzulegen)
- Nachweis über die Unterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2015 und DIN ISO 14000:2015
H Arbeitsschutzmanagementsystems (nur bei Angebotsabgabe für Los 2 vorzulegen)
- Nachweis über die Unterhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach BS OHSAS 18001:2007
I Zertifizierter Einbaubetrieb (nur bei Angebotsabgabe für Los 2 vorzulegen)
- Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Einbaubetrieb für Digitalfunk handelt.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen sind zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.