FW Bothel HLF20 - Los 1 Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bothel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27386
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bothel.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Bothel HLF20 - Los 1 Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau
Die Samtgemeinde Bothel beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) in Anlehnung an die DIN 14530-27 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-27:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), und gegenüber einem LF20 eine erweiterte Mindestbeladung zur Technischen Hilfeleistung hat. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Soweit nicht anders genannt, gelten die Normvorschriften. Abweichungen sind eindeutig bezeichnet.
Rosdorf
Die Beschaffung erfolgt in einem Los. Alle Bedingungen gem. den aufgeführten Unterlagen.
Angebotspreise sind Festpreise, alle Nebenkosten sind in den Gesamtendpreis einzurechnen. Die Gesamtendpreise der Lose sind als Bruttoendpreis inklusive aller aufgeführten Positionen anzugeben. Dieser geht in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht mit zu beauftragen.
Die Angabe unter II.2.7 ist als maximaler Richtwert zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin
Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag für Los 1 wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Weiterhin werden im Los 1 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren Jahr mindestens 5 vergleichbare Fahrzeuge auf dem angebotenen Fahrgestell gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.