Unterhaltsreinigung in der Wohnanlage Ehra-Lessien
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung in der Wohnanlage Ehra-Lessien
Die Wohnanlage Ehra befindet sich auf dem ehemaligen Kasernengelände nördlich der
Ortschaft Ehra-Lessien in der Samtgemeinde Brome.
Die Ortsanbindung erfolgt über die etwa 1,4 Kilometer entfernte Platzstraße zur L289 in Richtung Brome/Richtung Gifhorn.
Die genaue Anschrift des Objektes lautet:
Wohnanlage Ehra-Lessien, Am Platz 10, 38468 Ehra-Lessien.
Wohnanlage Ehra-Lessien
Am Platz 10
38468 Ehra-Lessien
Die Wohnanlage Ehra befindet sich auf dem ehemaligen Kasernengelände nördlich der Ortschaft Ehra-Lessien in der Samtgemeinde Brome. Die Ortsanbindung erfolgt über die etwa 1,4 Kilometer entfernte Platzstraße zur L289 in Richtung Brome/Richtung Gifhorn.
Die genaue Anschrift des Objektes lautet:
Wohnanlage Ehra-Lessien, Am Platz 10, 38468 Ehra-Lessien
Auf dem Gelände werden mehrere Gebäude regelmäßig zur Unterbringung von Asylbewerbern durch den Landkreis Gifhorn genutzt. Weitere Gebäude werden zurzeit zur Unterbringung von vertriebenen Personen des Krieges in der Ukraine genutzt.
Die Unterhaltsreinigung von 7 Wohn- und 2 Verwaltungsgebäuden mit einer Fläche von insgesamt ca. 5.900 m² (Rei-nigungsfläche ca. 2.830 m²) soll nunmehr auf Grundlage eines konkreten Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des 31.08.2024 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hiermit bekenne ich mich/bekennen wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen zur Willkommenskultur, zu einer Kultur der Vielfalt und Teilhabe, in Niedersachsen und verpflichten uns zur Einhaltung folgender Grundsätze bei der Ausübung unserer Tätigkeit und dem Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage Ehra:
1. Alle Beschäftigte unseres Unternehmens, die in der Wohnanlage Ehra eingesetzt werden, verpflichten sich, die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage Ehra von Anfang an willkommen zu heißen und Ihnen mit Wertschätzung und Achtung zu begegnen.
2. Die kontinuierliche Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert eine Tätigkeit auf menschlich und fachlich hohem Niveau.
3. Wir tragen dafür Sorge, dass unser Personal in interkulturelle Kompetenz geschult wird.
(...) - siehe fortlaufend in der Anlage der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
38518 Gifhorn, Steinweg 1, -Zentrale Vergabestelle-, Kreishaus IV
Nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
./.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB