23-0029 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - VE 02 Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0029 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - VE 02 Rohbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
23-0029 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - VE 02 Rohbauarbeiten
Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - VE 02 Rohbauarbeiten
38440 Wolfsburg
Stahlbetonkonstruktion: ca. 14.000 m³ Beton, ca. 1.700 t Bewehrungsstahl
Fertigteile: ca. 450 m² Mehrzweckhalle in Fertigteilbauweise, ca. 38 St. Fertigteiltreppenläufe, ca. 3.500 m² Fertigteilfassade aus Beton div. Vollwandtafeln, Stützen und Dachbinder, Montagegruben aus Betonfertigteilen
Mauerwerksarbeiten: ca. 1.500 m² Mauerwerk
Abdichtungsarbeiten: ca. 1.350 m² Sockelabdichtung
Putzarbeiten: ca. 9.000 m² Innenputzarbeiten
Erdarbeiten: für Fundamente, Grundleitungen, div. TGA-Einbauten (inkl. Verbauarbeiten) ca. 3.000 m² Schottertragschicht, Frostschutzschicht ca. 7.000 m² Feinplanum außerhalb des Gebäudes
TGA: ca. 3.600 m² Industriebodenheizung, div. Grundleitungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Schwerlastentwässerungsrinnen, div. Hauseinführungen, Anschlüsse an SW / RW, Abscheideranlagen, Leerrohre/ Kabelzugschächte
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 02 Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kuemper-schwarze.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD263YQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen