JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - Heizungs- und Lüftungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - Heizungs- und Lüftungsarbeiten
Installation von Heizungs- und Lüftungsanlagen
Justus-von-Liebig-Schule
Kolpingstr. 17
49377 Vechta
2.200 lfdm C-Stahl Rohr einschl. Dämmung; 110 Stück
Deckenstrahlplatten; 55 Stück Heizkörper; 270 lfdm
Wickelfalzrohr; 2 Stück Lüftungsgeräte je 3.500 m³/h
Zu II.2.7
Die Ausführungszeitraum (Werktage) sind aus dem anliegenden Bauzeitenplan ersichtlich. Aufgrund der verschiedenen Bauabschnitt A-D müssen die Arbeiten in
verschiedenen zeitlichen Abschnitten ausgeführt werden. Siehe Anlage Bauzeitenplan. Bei Änderungen im Bauzeitenplan ist die angegebene Ausführungsdauer der aufgeführten einzelnen Leistungen/Punkte einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langförden
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landkreis-vechta.de