Neubau Transport- und Versorgungsleitung für Trinkwasser Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Transport- und Versorgungsleitung für Trinkwasser
Im Zuge weiterer geplanter Projekte, soll die Trinkwasser Transport- und Versorgungsleitung des Reinwasserspeichers Maddau erneuert werden.
Auf einer Länge von ca. 2.500 Meter soll die bestehende und in Betrieb befindliche Leitung aus Asbestzementrohren in Parralelverlegung erneuert werden.
Das Baufeld befindet sich in einem Waldstück (Landschaftsschutzgebiet) im Bereich eines Waldwirtschaftsweges, welcher nicht verlassen weren darf.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Wasser-Verband-Wendland (W-V-W) plant im Zuge der Erweiterung des Reinwasserspeichers
Maddau (Hochbehälter) den Neubau der Transport- und Versorgungsleitung.
Die neue Trinkwasserleitung DN400 (PE) soll parallel zur Altverrohrung DN 400 (AZ) zwischen der
Zufahrtsstraße nach Maddau und der Kreisstraße 18 nach Sallahn auf dem öffentlichen Wegflurstück (Forstwirtschaftsweg)
(Richtung Hochbehälter) errichtet werden.
Die OL Maddau befindet sich im Westen des Wendlandes, ca. 15 km nordwestlich der Kreisstadt Lüchow.
Die Streckenlänge des in offener Bauweise beabsichtigten Rohrgrabenbauabschnitts beträgt ca. 2,36 km
(s. Übersichtskarte bzw. Lageplan - Anlage). Das betrachtete Wegflurstück weist überwiegend eine
Befestigung aus Auffüllungen (Kies, Sand, Schlacke, Naturstein) auf.
Durch den AG ist vorgesehen, die vorhandene Befestigung (Stärke = 30cm - bis auf Höhe der
gewachsenen Sande) weitestgehend wiederzuverwenden. Lediglich in Höhe des Bauendes
(Zufahrtsstraße nach Maddau) ist der Weg durch Asphaltbefestigung (ca. 110m) geprägt, welche
aufzubrechen und zu entsorgen ist.
Die Wegtrasse steigt ab Baubeginn (KP 1) in westl. Richtung Hochbehälter von 65,6m auf ca. 84,5m
(DHHN 2016) an und fällt in westl. Richtung Bauende (KP 8) auf ca. 48.9m ab (s. Höhenplan - Anlage).
Die Höhenverhältnisse sind insbesondere bei der Pumpenauslegung der TW-Druckprüfung des
Leitungssystems zu beachten.
Die geplante Baumaßnahme sieht die Außerbetriebnahme der bestehenden Altverrohrung (AZ) vor.
Als Rohrmaterial ist PE-100 RC-Rohr der Dimension DN400 (da 450x26,7mm), SDR 17 (PN10)
vorgesehen. Die Rohrverbindungen im Streckenverlauf sind mittels E-Schweißmuffen geplant.
Alternativ behält sich der AG in diesem Zusammenhang eine Rohrverbindung mittels Steckmuffensystem
vor.
Die Rohrverlegung ist in offener geböschter Grabenbauweise (1:1) - angelehnt an DIN EN 1610 (ohne
Plattenverbau - s. Lageplan "Regelquerschnitt Weg") - geplant. Die künftige Rohrüberdeckung im
gestreckten Rohrtrassenverlauf soll dabei weitestgehend 1,2m betragen.
Für die gesamte Bauzeit wird eine ökologische Bauüberwachung (öBÜ) für den Baum- und Wurzelschutz
sowie den seitlichen Vegetationsbereich eingesetzt.
Gem. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sind offenstehende Gräben im Bereich der
Rohrgrabentrasse über Nacht aus Wildschutzgründen entsprechend zu sichern.
Die Sicherung ist in geeigneter Form mittels Amphibienschutzzaun bzw. einer Rohrgrabenabdeckung
mittels Plane/Folie etc. einschl. Verankerung vorzunehmen.
Alternativ sind Ausstieghilfen mittels Brett o. ä. (Steigung max. 50%) zulässig. Die Gruben sind morgens
vor Baubeginn auf Tiere zu kontrollieren, welche ggf. hinauszusetzen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.