Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0083
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N.
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz durch Bereitstellung einer Innenstadtmanagerin bzw. eines Innenstadtmanagers in Teilzeit mit Vor-Ort-Präsenz
Stadt Buchholz i.d.N. Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N.
Wie andere Städte und Gemeinden ist auch Buchholz von tiefgreifenden Veränderungen in der Innenstadt betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots-und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf.
Der Bund möchte Städte und Gemeinden daher im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren Umsetzung fördern. Die Stadt Buchholz wurde in das Förderprogramm mit dem Projekt "Vielfalt erleben" aufgenommen. Der Förderzeitraum ist bis 31. August 2025 ausgelegt.
Der durch die Pandemie erzeugte Rückzug ins Private und die deutlich zunehmende Nutzung des Online-Handels machen rasches Handeln erforderlich. So müssen Bemühungen intensiviert werden, welche die Menschen wieder in die Innenstädte locken, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt.
Um dies zu erreichen, soll ein gefördertes Innenstadtmanagement in Buchholz installiert werden, welches sich dieser Problemlagen annimmt und Lösungen im Dialog und mit lokalen Partnern umsetzt.
Hierfür sucht die Stadt Buchholz i.d.N. als öffentliche Auftraggeberin (im Nachgang: "AG") ein geeignetes Unternehmen als Auftragnehmer (im Nachgang: "AN").
Da die Fördermittel des Bundes an die Projekte und Haushaltsjahre gebunden sind, stehen der Finanzrahmen und die Laufzeit für das Innenstadtmanagement fest. Dieses kann längstens bis 31. August 2025 laufen (Ende des Förderzeitraums) und insgesamt ist ein Budget in Höhe von max. [Betrag gelöscht] EUR brutto vorgesehen (siehe hierzu auch Abschnitt C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe steg Hamburg mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY16YTWVXF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).