Feuerwehr Emden / Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF20) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-061
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Emden / Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF20)
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte.
Stadt Emden Brückstraße 48 26725 Emden
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20), bestehend aus Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung.
Vertragsstrafe:
Als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges bei Überschreitung der Ausführungsfrist wird ein Betrag in Höhe von 0,1 % der Auftragssumme gefordert. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Benennung von mindestens drei Referenzen (z. B. Referenzliste)
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001
- Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
STADT EMDEN
Fachdienst Verwaltungsdienste (Raum 225)
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
>>> Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen <<<
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKDXX4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]