Stadt Garbsen - Quartierszentrum Berenbostel-Kronsberg - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: QBK-67/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Quartierszentrum Berenbostel-Kronsberg - Tragwerksplanung
Im Sanierungsgebiet Berenbostel-Kronsberg der Stadt Garbsen (Städtebauförderung, Programm "Sozialer Zusammenhalt") soll ein Quartierszentrum geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI § 51 HOAI).
Im Sanierungsgebiet Berenbostel-Kronsberg der Stadt Garbsen (Städtebauförderung, Programm "Sozialer Zusammenhalt") soll ein Quartierszentrum geschaffen werden.
Ziel der Stadt Garbsen ist es, in einem kooperativ ausgerichteten Prozess, die Planung des Quartierszentrums einschl. der Begleitung der baulichen Umsetzung zu entwickeln. Die Planung bildet weiterhin die Grundlage für die Bauleitplanung des Areals, welche parallel durch die Stadt Garbsen erfolgt.
Die Aufgabe umfasst die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur architektonischen Umsetzung des Quartierszentrums sowie die freiraumplanerische Gestaltung des angrenzenden Umfeldes für das neue Quartierszentrum im Sanierungsgebiet.
Das Quartierszentrum ist eines der Schlüsselprojekte im Rahmen der städtebaulichen Sanierung des Quartiers. Es soll zum einen das Haus der Jugend (Jugendzentrum), das Sozialprojekt Neuland (Gemeinwesenarbeit) und das Büro des Quartiersmanagements (Begleitung Sanierungsprozess) beherbergen, zum anderen sollen stadtteilbezogene Nutzungen und Initiativen hier ihren Anknüpfungspunkt finden (quartiersoffene Nutzung).
Eine Herausforderung der funktionalen Gestaltung besteht in der Kombination von Jugendzentrum und quartiersoffener Nutzung: Teilweise sollten diese Nutzungen deutlich räumlich getrennt werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen gerecht zu werden. In anderen Teilbereichen ist eine gemeinsame oder wechselnde Nutzung erstrebenswert, um die Raumpotenziale optimal zu nutzen. Ähnliche Anforderungen stellen sich an den das Gebäude zukünftig umgebenden Freiraum.
Am Quartierszentrum Kronsberg sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Freiräume zu betrachten.
Einerseits ist der öffentliche Raum vor dem Quartierszentrum qualitätsvoll zu gestalten. Dieser fungiert heute und auch zukünftig als wichtige Nord-Süd-Wegeachse. Einzubinden sind hier vielfältige Aufenthaltsbereiche für verschiedene Generationen und Kulturkreise. Bezugnehmend auf das Quartierszentrum ist ferner ein öffentlich zugänglicher Platz mit Angeboten für Jugendliche zu schaffen. Die Gestaltsprache soll mit dem angrenzenden Franziskusweg bzw. dem Platz an der Wilhelm-Reime-Straße (Fertigstellung Sommer 2023) korrespondieren (s. Anlagen).
Der zweite Themenschwerpunkt umfasst den Raum, der dem Baukörper unmittelbar zugeordnet sein wird und der einen halböffentlichen, von außen nicht einsehbaren Freiraum bildet. Hier besteht die zentrale Aufgabe einen Spiel-/Sport-/ Aufenthaltsbereich für Jugendliche zu schaffen.
Neben den vorgenannten Maßnahmen wird darüber hinaus erwartet, dass am bzw. auf dem Baukörper geeignete Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, die zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen/ der Erhitzung des Baukörpers entgegenwirken und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Ein Retentionsgründach ist anzustreben.
Der Erhalt bestehender Grünstrukturen und insbesondere der Bäume wird vorausgesetzt.
Aufgrund der Umsetzung des Projekts im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist während des Prozesses ein besonderes Augenmerk auf die Einbindung und Beteiligung der Bewohnerschaft zu legen. Der Beteiligungsprozess wird von Seiten der Stadt Garbsen organisiert und durch ein extern beauftragtes Büro durchgeführt. Eine fachliche Kooperation (u.a. Input zu Inhalten; Teilnahme an Beteiligungsterminen; Einbindung gewonnener Erkenntnisse in die Planung) des Auftragnehmers wird hierbei vorausgesetzt.
In Hinblick auf das begrenzte Budget zur baulichen Umsetzung sind funktionale Lösungen gefragt, die Flächen intelligent und synergetisch nutzen, um die Gesamtbaufläche zu minimieren und dennoch der Vielfältigkeit der Ansprüche gerecht zu werden.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI § 55 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6XVQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.