Beschaffung eines neuen HD-Saug-/Spülwagen für die Stadtentwässerung Peine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen HD-Saug-/Spülwagen für die Stadtentwässerung Peine
Titel 1:
Lieferung eines 3-achsigen LKW-Fahrgestells mit einer hydraulisch gelenkten Vorderachse und einer hydraulisch gelenkten Hinterachse.
Titel 2:
Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung eines HD-Saug-/Spülwagen auf LKW-Fahrgestell.
Kläranlage Peine
31228 Peine, Vöhrumer Straße 62
Titel 1 Fahrgestell:
3-achsiges Fahrgestell mit einer hydraulisch gelenkten Vorderachse und einer hydraulisch gelenkten Hinterachse, mind. zulässiges Gesamtgewicht 28 t, automatisiertes Getriebe, Nebenabtrieb (NMV) mind. 260 KW, Auslegung als lärmarme Maschine, langes Fahrerhaus, verschiedene Assistenzsysteme, Vorbereitung 360° FHD Kamera Rundumsicht, automatische Notbremsung, Hinderniserkennung u. v. m.
Titel 2 HD-Saug-/Spülwagen
Kesselvolumen mind. 13 m ³ + 1 m³, erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, Ausführung als lärmarme Maschine, Schalldruckgel < 70dB < 80 dB, Kamerasystem für 360° Rundumsicht, Hochdruckpumpe mind. 130 kW, Vakuumpumpe mind. 77 kW, verschiedene Steuerungs- und Bedienungsvorrichtungen, Pneumatik-/Hydraulikanlage, Zubehöranbauten, u. v. m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen gem. § 44 VgV
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten andere Unternehmen
- 124_LD Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV
- Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) anzugeben,
Eigenerklärungen des Bieters, dass:
- keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen (Vordruck ist beigefügt)
- kein Verbotstatbestand nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022-1269 erfüllt wird (Vordruck ist beigefügt)
- Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 NKernVO.
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunkts sowie den öffentlichen oder privaten Empfänger in Form einer Liste § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
- Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www..mw.niedersachsen.de
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.