Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Klärschlammaufbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03207
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Klärschlammaufbereitung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von polymeren Flockungsmitteln in fester
und flüssiger Form für die Klärschlammaufbereitung einschließlich Umstellung auf die Produkte und Betreuung der Kläranlagen. Die Lieferung umfasst die in der Anlage 1 mit Verfahren und Verbrauchsmengen aufgeführten Verbandsanlagen. Weitere Informationen sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Verbandsgebiet des OOWV
Es handelt sich um einen Lieferauftrag im Sinne des GWB §103, Absatz 2. Die Lieferung umfasst die in der Anlage 1 mit Verfahren und Verbrauchsmengen aufgeführten Verbandsanlagen. Weitere Informationen sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Der Rahmenvertrag hat
eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen Verlängerungsoption seitens des
Auftraggebers auf jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Web-Site,
Gründungsdatum, Haupteigentümer, Tochtergesellschaften, Leistungsbereiche, Mitgliedschaft in Fachverbänden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
und die D-U-N-S-Nummer (D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal
Numbering System, einem Zahlensystem zur eindeutigen Identifikation von
Unternehmen. 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) eingeführt, hat es sich inzwi-
schen als internationaler Standard etabliert. Der neunstellige D-U-N-S-Zah-
lencode wird von D&B herausgegeben und dient als Identifikationsnummer für
jedes in der Datenbank von D&B gespeicherte Unternehmen. Falls Sie die D-
U-N-S-Nummer nicht kennen, können Sie diese über www.upik.de finden).
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
(nachfolgend - BG/ARGE), sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name des
Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, E-Mail-
Adresse, Web-Site, Gründungsdatum, Haupteigentümer, Tochtergesellschaf-
ten, Leistungsbereiche, Mitgliedschaft in Fachverbänden, Umsatzsteuer-Iden-
tifikations-nummer und die D-U-N-S-Nummer (D-U-N-S ist die Abkürzung für
Data Universal Numbering System, einem Zahlensystem zur eindeutigen Iden-
tifikation von Unternehmen. 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) eingeführt, hat
es sich inzwischen als internationaler Standard etabliert. Der neunstellige D-
U-N-S- Zahlencode wird von D&B herausgegeben und dient als Identifikations-
nummer für jedes in der Datenbank von D&B gespeicherte Unternehmen. Falls
Sie die D-U-N-S-Nummer nicht kennen, können Sie diese über www.upik.de
finden).
1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von
sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzule-
gen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vor-
gesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklä-
rung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123
GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124
GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation ausschließlich über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFY1RJM9V7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.