Energiekonzept für das Bauvorhaben „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“ Referenznummer der Bekanntmachung: VE-7-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energiekonzept für das Bauvorhaben „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“
Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Nutzung regenerativer Energien im Rahmen des Bauvorhabens „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig.
Aus der Bestandsanalyse hat sich ergeben, dass die gesamte vorhandene Technische Gebäudeausrüstung ausgetauscht werden muss, da sie teilweise noch aus der Zeit der Errichtung der Stadthalle stammt. Fußend auf der Bestandsanalyse wurde vom Ingenieurbüro iwb als verantwortlicher Generalplaner eine Entwurfsplanung entwickelt.
Es liegt eine Baugenehmigung für die Sanierung der Stadthalle Braunschweig aus dem Jahr 2020 vor, die in 2023 verlängert wurde.
Aus derzeitiger Sicht wird eine Anpassung der Genehmigungsplanung in den folgenden Bereichen als zwingend erforderlich erachtet:
• Integration regenerativer Konzepte zur Energiegewinnung mit Fokus auf eine nachhaltige Betreibung
• Sanierung der Dachkonstruktion unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit, Installation regenerativer technischer Anlagen, evtl. Retentionsflächen und denkmalschutzrechtlicher Belange
Da die gesamte Planung den Restriktionen des Denkmalschutzes unterliegt, liegt bei der Sanierung der Stadthalle ein besonderer Fokus auf der steten Optimierung der technischen Ausstattung zugunsten der denkmalgeschützten Substanz. Im Rahmen der Sanierung ist der Schlüssel für eine langfristige nachhaltige Betreibung des Gebäudes als wirtschaftlich ausgerichteter Veranstaltungsort, das optimale Gleichgewicht aus modernster technischer Gebäudeausstattung, Wahrung der denkmalgeschützten Identität und der Integration zukunftsweisender Konzepte zur Integration erneuerbarer Energien.
Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, gemeinsam mit den Objektplanern und den Fachplanern der TGA Konzepte zu entwickeln, die den optimal möglichen Einsatz von regenerativen Energien beinhalten. Hierzu soll in alle Richtungen gedacht werden und die verschiedensten Kombinationen der Nutzung unterschiedlicher Energiequellen und deren Auswirkung auf den Bau und im Betrieb untersucht werden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Aufgabenbeschreibung verwiesen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieurkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig les-bar sein.
§ 53 NBauO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.