Gewässerschutzbeauftragter Spülseen Gemeinde Moormerland Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-801-000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-ems-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzbeauftragter Spülseen Gemeinde Moormerland
Beweissicherung und Überwachung wasserwirtschaftlicher, hydrogeologischer und bodenkundlicher Aspekte für die landseitige Baggergutunterbringung in ehemalige Sandabbaugewässer in der Gemeinde Moormerland - Gewässerschutzbeauftragter Spülseen GeMo
26802 Moormerland
Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Unterems und in der Leda zu gewährleisten, sind regelmäßig Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Das entnommene Baggergut wird landseitig untergebracht (landseitige Baggergutunterbringung). Für den Streckenabschnitt Ems-km 15 bis 32 (Weener bis Gandersum) wird das entnommene Sediment vornehmlich in ehemalige Kies- bzw. Sandabbaugewässer verspült. In der Regel sind im Jahr zwei Baggerkampagnen mit einer durchschnittlichen Dauer von 3 Monaten zu erwarten.
Die zur Verfügung stehenden ehemaligen Abbaugewässer liegen im Bereich der Gemeinde Moormerland südlich des Sauteler Kanals.
Die Einspülung bezüglich Grundwasser und Gewässergüte in den Einspülgewässern ist gemäß der gültigen Planfeststellungs-Änderungsbeschlüsse von einem externen Fachbüro zu überwachen.
Die Leistung ist nur grob über die Planfeststellung abzugrenzen und unterliegt dem Wandel der Einspülung und der daraus resultierenden Fortgang und der dann notwendigen Maßnahmen. Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) muss sich flexibel der Maßnahme und ggf. neuen Auflagen oder Änderungen im Projekt anpassen. Daher ist die Maßnahme nicht erschöpfend beschreibbar und die geistige Eigenleistung der durchführenden GSB steht im Vordergrund.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewässerschutzbeauftragter Spülseen Gemeinde Moormerland
Ort: Krummhörn
NUTS-Code: DE947 Aurich
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www. evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.
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b) Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mit.
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c) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 23.01.2023 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen.
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d) Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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e) Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wsa-ems-nordsee.wsv.de/