Sanierung Altstädter Schule-Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 023-006-181
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Altstädter Schule-Schlosserarbeiten
Sanierung Altstädter Schule-Schlosserarbeiten
Balkongeländer:
Herstellen von ca. 10 lfdm Balkongeländer bestehend us Ober- und Untergurt mit Füllstäben und
Stahlrundrohre als oberer Abschluss verschweisst auf beiseits vorhandenes U-Profil in Balkonplatte
Absturzsicherung Treppengeländer:
Herstellen von ca. 90 lfdm Geländererhöhung als Absturzsicherung bestehend aus Pfosten und 2
horizontale Stahlrundrohre angeschweißt an bauzeitliche bestehendes bauzeitliches
Treppengeländer.
Stahlkonstruktion Bildwerferkabine:
Herstellen einer Stahlrahmenkonstruktion einschließlich Gitterrost bestehend aus ca. 9,50 lfdm U120-
Stahlprofile, verschweißt und eingelegt in Wandnische und aufgehängt mittels U120 an bauzeitlichen
bauseits vorhandenen Laschen an Betonträgern.
Rekonstruktion Leuchtengestänge:
Rekonstruktion eines bauzeitlichen Leuchtengestänges aus ca. 96 lfdm Stahlrundrohre die an
verschiedenen Knotenpunkten miteinander verschweißt sind.
Instandsetzung:
Überarbeitung von ca. 9 stk Türen und, Be- und Remontage diverser bauzeitlicher Einbauten,
Lieferung von ca. 34 stk teilweise individuell angefertigten Gitterosten in verschiedenen Grössen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland