Lieferung und Aufstellung von Wertstofftonnen im Stadtgebiet Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 12_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung von Wertstofftonnen im Stadtgebiet Göttingen
Beschafft werden Müllgroßbehälter (Wertstofftonnen) und deren Aufstellung im Stadtgebiet Göttingen entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen (Los 1 und Los 2). Es müssen Angebote für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird entsprechend den Festlegungen der Bewertungsmatrix ermittelt.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 umfasst den Anteil der Wertstofftonnen, welche sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Göttingen befinden.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe nehmen an einer Ausschreibung der dualen Systeme teil. Los 2 umfasst den Anteil der Wertstofftonnen, welche sich im Zuständigkeitsbereich der dualen Systeme befinden. Für den Fall, dass die Göttinger Entsorgungsbetriebe den Zuschlag in dieser Ausschreibung erhalten, sind die Göttinger Entsorgungsbetriebe ab dem 01.01.2024 zur Erbringung der Leistung verpflichtet. Um dieser vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, sind die Göttinger Entsorgungsbetriebe auf die Lieferung der von Los 2 umfassten Wertstofftonnen angewiesen.
Vor diesem Hintergrund steht der Zuschlag auf das Los 2 unter dem Vorbehalt, dass die Göttinger Entsorgungsbetriebe den Zuschlag für die Sammlung und Bereitstellung der Wertstofftonnen, welche im Zuständigkeitsbereich der dualen Systeme liegen, erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das hiesige Verfahren in Bezug aus Los 2 (teilweise) aufgehoben werden.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder
vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis
darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
WL: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre abzugeben. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Der Bieter hat Angaben über die Ausführung über die Ausführung einer einschlägigen und vergleichbaren Leistung aus den letzten fünf (5) Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vorzulegen (Referenz).
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass das aufgeführte Referenzprojekt sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Hiervon umfasst sind auch Referenzen betreffend Vorgängermodelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.