Übernahme und Verwertung von Altmetall Referenznummer der Bekanntmachung: AL01744955
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altmetall
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von gemischtem Altmetall aus privaten
und gewerblichen Direktanlieferungen an den im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen. Hinzu kommt
die Sortierfraktion aus der Separation von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus privaten
Haushalten in der Mechanischen Abfallvorbehandlung (MAV) auf dem Gelände des Entsorgungszentrums
Breinermoor (EZB);
nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Entsorgungszentrum Breinermoor Deponiestraße 1 26810 Westoverledingen Die Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor (Adresse siehe oben) abzuholen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von gemischtem Altmetall aus privaten
und gewerblichen Direktanlieferungen an den im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen. Hinzu kommt
die Sortierfraktion aus der Separation von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus privaten
Haushalten in der Mechanischen Abfallvorbehandlung (MAV) auf dem Gelände des Entsorgungszentrums
Breinermoor (EZB).
Für den Transport der Abfälle hat der Auftragnehmer mindestens zwei Abrollcontainer (Mindestvolumen 33
m³) im EZB zu stellen und diese bei Abholung gegen leere Container zu tauschen. Der Transportplan ist
mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Altmetalle sind unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften
(Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung) dem Recycling zuzuführen;
nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 30.09.2027, sofern keine der Vertragsparteien
kündigt. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag zu jedem Quartalsende ab 30.09.2025 zu kündigen;
sie halten dabei eine Frist von 9 Monaten ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter bzw. alle Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung von Sanktionen gegen Russland gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Falle von Bietergemeinschaften:
- Darlegung der Arbeitsteilung sowie der Gründe und Motive für die Zusammenarbeit. Hierbei ist z. B. darzustellen, dass der Einzelbieter nicht in der Lage wäre, die Leistung zu erbringen (oder andere ähnlich gewichtige Gründe).
Im Falle des vorgesehenen Einsatzes von Nach- oder Verleihunternehmern:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Einreichung des Auszugs, dass die-ser den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
- ausgefüllte Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen, hier: Verwertung von Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 und 200140).
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf.
Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 und 200140).
oder Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug), dass die vorgesehene Anlage für die Verwertung des Altmetalls
(AVV 170405, 170407 191202 und 200140) zugelassen ist.
Sofern die genannten Unterlagen des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle genannten Abfallschlüssel umfassen, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Anzeige oder Antragstellung des Bieters beim Gewerbeaufsichtsamt zur Erweiterung der Anlagengenehmigung nachgewiesen und plausibel dargestellt wird, dass diese bis zum Leistungsbeginn am 01.10.2023 vorliegen wird. Dem Erfordernis ist jedenfalls dann genüge getan, wenn mit dem Angebot zumindest eine informelle Bestätigung des Gewerbeaufsichtsamtes vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die Anzeige oder der Antrag und der Änderungsantrag voraussichtlich genehmigungsfähig ist oder dass eine Anzeige ausreichend ist, d.h. die Änderung nicht genehmigungsbedürftig ist.
Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen .
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Verwertung von Altmetall (AVV
170405, 170407 191202 oder 200140) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des
Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Beschreibung der Logistik, Behandlung und Entsorgung des übernommenen Materials (bitte für die Angaben
- soweit möglich - das Formular aus der Anlage zu den Vergabeunterlagen nutzen; weitere
Informationen und Nachweise sind gesondert beizufügen):
-- Transporte:
--- Angabe des vorgesehenen Transporteurs, des Transportsystems (Art und Größe der Container, die gestellt
werden sollen (Mindestgröße 33 m³, siehe Kapitel 3.3.3 der Leistungsbeschreibung))
--- Angabe der geplanten Anzahl der Container je Fuhre (z. B. Abfuhr im Tandembetrieb (LKW-Trailer 28-40 t)
oder Abfuhr einzelner Container (LKW 14-28 t))
--- Angabe der Art des vorgesehenen Transportfahrzeugs einschließlich Antriebsart
-- Angabe etwaiger vorgesehener Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) mit Angabe der vollständigen Adresse und des jeweiligen Betreibers mit Beschreibung der Anlagenkomponenten, die für die Behandlung/Verwertung
genutzt werden sollen
-- Angabe etwaiger vorgesehener Umschlagsanlagen oder Zwischenlager, die das Material durchlaufen soll, mit
Angabe der vollständigen Adresse und des jeweiligen Betreibers
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie
sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Falle des vorgesehenen Einsatzes von Nach- oder Verleihunternehmern:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 und 200140) oder Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug), dass die vorgesehene Anlage für die Verwertung des Altmetalls (AVV 170405, 170407 191202 und 200140) zugelassen ist.
Sofern die genannten Unterlagen des Nachunternehmers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle genannten Abfallschlüssel umfassen, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Anzeige oder Antragstellung des Nachunternehmers beim Gewerbeaufsichtsamt zur Erweiterung der Anlagengenehmigung nachweist und plausibel darstellt, dass diese bis zum Leistungsbeginn am 01.10.2023 vorliegen wird. Dem Erfordernis ist jedenfalls dann genüge getan, wenn mit dem Angebot zumindest eine informelle Bestätigung des Gewerbeaufsichtsamtes vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die Anzeige oder der Antrag und der Änderungsantrag voraussichtlich genehmigungsfähig ist oder dass eine Anzeige ausreichend ist, d.h. die Änderung nicht genehmigungsbedürftig ist.
Ausländische Nachunternehmer haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Nachunternehmer ähnliche Leistungen (Verwertung von Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 oder 200140) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame
Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische
Haftung aller Mitglieder.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2025, 2026 oder 2027
-Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01744955). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
-Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
-Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DXL2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.