Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und Gymnastikhalle in Badbergen; 11: Putzarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quakenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.artland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und Gymnastikhalle in Badbergen; 11: Putzarbeiten
Die Samtgemeinde Artland beabsichtigt den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Tribüne und angrenzender zusätzlicher Gymnastikhalle in Badbergen. Die Maßnahme gliedert sich in 2 Bauabschnitte. Im 1.BA wird die 2-Feld-Sporthalle mit insgesamt 6 Umkleidekabinen inkl. Duschen und Nebenräumen errichtet. Im Obergeschoss befindet sich der Tribünenbereich.
Im 2.BA wird die zusätzliche Gymnastikhalle mit angrenzendem Geräte- und Lagerraum angebaut.
Gebäudedaten: BRI ca. 17.082 m³; BGF: ca. 2.813 m²
Zu erbringen sind hier Putzarbeiten (Kalkzementputz) für den 1. und 2. BA.
Jahnstraße 9, 49635 Badbergen
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Tribüne und zusätzlicher Gymnastikhalle in Badbergen;
Leistung: Putzarbeiten
1.Bauabschnitt
- Innenwandputz EG ca. 1.720 m²
- Innenwandputz OG ca. 475 m²
2. Bauabschnitt
- Innenwandputz ca. 80 m²
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
NR. 10/2020 (EU/GAK/VE GAK) ZILE-Förderprogramm
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Die Ausführungszeiten sind auch dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Gymnastikhalle in Badbergen; Putzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOB/A; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz;
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich über das Vergapeportal "Bieterkommunikation" hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind unverzüglich bzw. spätestens bis zum 25.08.22, 12:00 Uhr zu stellen. Später eingehende Fragen werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlich zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt.
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gemäß Punkt 1.3) kostenlos, uneingeschränkt und ohne Registrierung zur Verfügung.
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter https://subreport.de/ . Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie z.B. Antworten auf Bieterfragen und Änderung der Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist hochzuladen. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Beim elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Bieter und die zur Vetretung berechtigte natürliche Person namentlich anzugeben. Postalisch eingereichte Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen und ausgeschlossen.
Firmeneigene AGB´s und Vertragbedingungen auf den Angebotsunterlagen sind unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).