HA 34 Ubbo-Emmius Schumed
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anevita.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 34 Ubbo-Emmius Schumed
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung des Patienten-Monitoring Systems.
Sitz der Auftraggeberin
Philips MX40 Telemetrie-Monitor -WLAN Kundennetzwerk-
IntelliVue MX40, Erweiterte Arrhythmie, Vitalparameter-Trend mit EKG Überwachung je 6 Stück
IntelliVue CL Charging Station, MX40 Lithium-Ionen-Akku-Pack 3.7V, aufladbar, 3 Stk. pro Packung
MX40 5-adriges Patientenkabel (EKG) 6 Stück, Telemetrietasche mit Sichtfenster und Klettverschluss,
VE IntelliVue Informationszentrale iX, RVC PIIC iX Software-Rev. C 1 Stück, NEW Neuinstallation B 1 Stück, XC PIIC iX Basis 8 Stück,LDB Lokale Datenbank 8 Stück,U1M Gebrauchsanweisung 1 StückMED Medienset 1 Stück, Hardware für PIIC iX 1 Stück, RVC PIIC iX HW Rev. C 1 Stück, NEW neue Hardware oder OS 1 Stück, HS1 PC-Hardware mit SSD 1 Stück, H1U H1U USV-Hardware 2 Stück, Hardware für PIIC iX 1 Stück, RVC PIIC iX HW Rev. C 1 Stück, NEW neue Hardware oder OS 1 Stück, PRT Farbdrucker 1 Stück, 23,8" Philips 243V7QDAB Monitor 1 Stück, Installation, Einweisung und Prüfung des hauseigenen WLAN Netzwerks
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftrag musste aus Zeitgründen frühzeitig vergeben werden. Die Personalsituation bei der Auftraggeberin ist prekär. Die Corona-Pandemie einerseits in Bezug auf Mitarbeitererkrankungen und gleichzeitig Arbeitsbelastung und die allgemeine Arbeitsmarktsituation andererseits zwingen die Auftraggeberin zur maximalen Effizienz im Hinblick auf die Leistungen pro Mitarbeiterstunde. Hier stellt die dem Verfahren zugrundeliegende Lösung eine erhebliche Verbesserung im Sinne einer Effektivitätssteigerung dar. D.h., die Leistung der Mitarbeiter wird erhöht, indem der Verwaltungsanteil der Tätigkeiten kurzfristig durch verbesserte EDV-technische Unterstützung verkleinert und somit die Zeit am Patienten erhöht werden kann. Diese Steigerung hilft sofort, den öffentlichen Versorgungsauftrag der Auftraggeberin besser zu erfüllen und konnte nicht aufgeschoben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schumed.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html