Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Daten, Dokumente und bildgebende Verfahren, telemedizinische Vernetzung sowie die Fernsteuerung von Modalitäten für die Kliniken Region Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: KRH-KHZG-2023-06
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Daten, Dokumente und bildgebende Verfahren, telemedizinische Vernetzung sowie die Fernsteuerung von Modalitäten für die Kliniken Region Hannover
Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Daten, Dokumente und bildgebende Verfahren, telemedizinische Vernetzung sowie die Fernsteuerung von Modalitäten für die Kliniken Region Hannover
Klinikum Region Hannover GmbH
Stadionbrücke 6
30459 Hannover
Die Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) mit Sitz in Hannover ist ein kommunaler Krankenhausver-bund in der Region Hannover. Der Verbund ist entstanden durch den Zusammenschluss der Kreiskran-kenhäuser des ehemaligen Landkreises Hannover und der städtischen Kliniken der Stadt Hannover.
Die Klinikgruppe mit 3400 Betten und rund 8500 Mitarbeitern versorgt jährlich rund 135.000 Patienten stationär und zudem 160.000 ambulant. Der in der Trägerschaft der Region Hannover befindliche Kli-nikverbund gehört damit zu den größten kommunalen Klinikunternehmen Deutschlands. Mit rund 40 % Marktanteil ist die Gesellschaft der größte Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in der Region Hannover. In der Landeshauptstadt Hannover und dem Umland betreibt das kommunale Unternehmen zehn Krankenhäuser.
Neben der Grund- und Regelversorgung bieten die Krankenhäuser in vielen medizinischen Fachgebieten eine spezialisierte Maximalversorgung mit überregionaler Bedeutung. Die KRH-Häuser kooperieren in medizinischen Zentren und Netzwerken eng miteinander. Die Patienten können so von den fachlichen Kompetenzen und Möglichkeiten des gesamten Krankenhausverbunds profitieren.
Zu der Klinikgruppe gehören folgende Krankenhäuser:
- KRH Klinikum Nordstadt, Hannover-Nordstadt (408 Betten)
- KRH Klinikum Siloah, Hannover-Linden-Süd (564 Betten)
- KRH Klinikum Robert Koch Gehrden, Gehrden (358 Betten)
- KRH Klinikum Großburgwedel, Großburgwedel (223 Betten)
- KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen, Laatzen (246 Betten)
- KRH Klinikum Lehrte, Lehrte (158 Betten)
- KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge, Neustadt am Rübenberge (272 Betten)
- KRH Psychiatrie Wunstorf, Wunstorf (400 Betten, davon 354 Psychiatrie, davon 30 Kinder- und Jugendpsychiatrie, davon 94 teilstationär)
- KRH Psychiatrie Langenhagen, Langenhagen (202 Betten, davon 50 teilstationär)
- KRH Geriatrie Langenhagen, Langenhagen (84 Betten, zusätzlich 14 Plätze in der Tagesklinik)
Telemedizinische Anwendungen verfolgen generell das Ziel der Verbesserung der Patientenversorgung, z. B. in ländlichen Gebieten oder Gebieten mit einer geringen oder mangelnden Anzahl an medizinischem Fachpersonal. Dieses Projekt hat das Ziel, die überregionale telemedizinische Vernetzung der Region Hannover zu verbessern und mit dem virtuellen Verbund der MRT-Standorte des KRH einen signifikanten Beitrag zu leisten. Eine Remote-Anbindung der KRH MRT-Nebenstandorte an die Kernhäuser ermöglicht eine zukunftsfähige, effiziente und wohnortnahe Versorgung in der Fläche. Damit können Leistungen bedarfsgerecht auch zu Zeiten erbracht werden, zu denen lokal kein spezialisiertes Fachpersonal verfügbar ist. Darüber hinaus bietet die Vernetzung der Standorte zudem eine Plattform für eine optionale überregionale intersektorale Vernetzung.
Die telemedizinische Vernetzung der MRT-Standorte bietet eine umfassende Unterstützung des lokalen radiologischen Personals bis hin zur Fernsteuerung des Bildgebungssystems während des Scanvorgangs durch einen zentralen MRT-Spezialisten. Der physische Aufenthaltsort der MRT-Spezialisten im Netzwerk ist dabei unabhängig vom Standort des MRT-Systems. Das vorhandene medizinische Personal vor Ort kümmert sich weiterhin um die Patienten am System, das spezialisierte MRT-Personal um die Remote-Gerätebedienung. Dies stellt die Verfügbarkeit von Expertenwissen bedarfsgerecht an den Stellen sicher, wo es benötigt wird - sei es bei Personalengpässen, Überlastung oder Bereitschaftszeiten.
Die innovative telemedizinische Vernetzung der MRT-Standorte bietet mit der Nutzung der digitalen Möglichkeiten viele Chancen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung:
- Schaffung personeller Effizienzen durch virtuelles Setting an den Nebenstandorten und den überregionalen Partnern
- Reduktion von Kapazitätsengpässen und Optimierung der Diagnostikleistungen für einen schnellen klinischen Therapie-Workflow
- Ausbau zentraler Kompetenzzentren in der Diagnose, deren Expertise an allen telemedizinischen Standorten zur Verfügung steht und eine sichere überregionale Versorgung gewährleistet
- Mitarbeiterzufriedenheit durch Flexibilisierung der Arbeitsorte und Anpassung an die Lebensumstände der Mitarbeiter (verschiedene Standorte, Home Office, Teilzeit)
- Harmonisierung der Geräteausstattung und Flottenkonzepte für Prozessstandardisierung, Qualitätssicherung und flexiblen Personaleinsatz bei Engpässen
- Reduktion der Transportkosten zwischen den KRH Standorten und überregionalen Partnern für Spezialuntersuchungen
- Verbesserung von ambulanter und stationärer intersektoraler Verzahnung: Integration ambulanter Leistungserbringer mit Transformation zum lokalen Gesundheitszentrum
- Virtueller Diagnostikverbund als Leuchtturmprojekt und Musterbeispiel in der Region
In weiteren Schritten können die Kliniken Region Hannover durch die virtuelle Vernetzung mit der Remotesteuerung-Schnittbildgebung in der Radiologie durch weitere innovativen und bedarfsgerechte Dienstleistungslösungen unterstützt werden:
- Personalbereitstellung für die Remote-Steuerung-Schnittbildgebung für die Bereitstellung weiterer Bedienungskapazitäten
- Befundplattform für die Bereitstellung von radiologischen Befundungskapazitäten
Grundlage dafür ist die interoperable Nutzbarkeit von Daten, Dokumenten und Bildern und die konsequente Nutzung von interoperablen Standards, welche die zurzeit bei der KRH etablierten Systeme nicht oder nur im geringfügigen Maße unterstützen.
Um alle die genannten Ziele zu erreichen und die genannten Dienste auf intersektoraler Ebene zu etablieren möchte die KRH ein Vendor Neutral Archive (VNA) sowohl für Bilder, Videos und Dokumente inkl. PACS-Befundung, Abdeckung der Kardiologie, klinikweitem Universalviewer, eine Fernsteuerung von Modalitäten (Remote-MRT) sowie Dienste und Anbindungen der Teleradiologie beschaffen und mit einem verlässlichen Dienstleister und Partner interoperabel implementieren.
Bausteine:
- Enterprise PACS inkl. VNA
- Klinisches Archiv
- Klinikweiter Universalviewer
- Fernsteuerung von Modalitäten (Remote-MRT)/Teleradiologie
- Kardiologisches Informationssystem
- Integration / Schnittstellen / Anbindungen Modalitäten
- Implementierung
- Migration Bestanddaten und Objekte
- Inbetriebnahme
- Projektmanagement
- Schulungen
- Systemserviceleistungen
Alle Teilnehmer, welche form- und fristgerecht ihre Teilnahmeanträge abgegeben haben, nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden, die im Teilnahmewettbewerb geforderte Eignung nachweisen können, mindestens 40 Punkte erreicht haben und sich unter den 5 bestbepunkteten Anbieten befinden, werden zur Angebotsabgabe für Phase 2 aufgefordert. Wenn mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erreichen, erhalten diese den gleichen Rang. Dieser Rang entspricht dem obersten Rang dieser Gruppe.
Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber unter der Mindestanzahl 3 liegt, behält sich der Auftragnehmer gemäß § 51 Abs. 3 VgV vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber/Bieter in Bezug auf die Eignung maximal 100 Gesamtleistungspunkte erreichen. Die Bewertung hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber/Bieter für die Phase 2 des Verfahrens (Angebotsabgabe) erfolgt nach einem einfachen Punkte-Ranking:
1. Der Bewerber/Bieter mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 1 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
2. Der Bewerber/Bieter mit der zweithöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 2 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
3. Der Bewerber/Bieter mit der dritthöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 3 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
4. Der Bewerber/Bieter mit der vierthöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 4 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
5. Der Bewerber/Bieter mit der fünfthöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 5 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
6. Bewerber/Bieter mit der sechsthöchsten Gesamtleistungspunktzahl oder weniger sind für das weitere Vergabeverfahren nicht qualifiziert. Es erfolgt der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 40 erreichen, werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Details zu den Anforderungen an die einzelnen Nachweise entnehmen Sie bitte der Anlage "KRH RMRT Refenzmatrix.xlsx".
Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
Für die Abgabe dieser Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist das den Formularen beigefügte Dokument "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
Nachunternehmer der Bewerber und der Bewerbergemeinschaft sowie die von ihnen zu erbringenden Leistungen sind in dem entsprechenden Formblatt anzugeben.
Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise vom jeweiligen Nachunternehmer ebenfalls beizufügen.
Im Fall der Eignungsleihe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind.
2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist.
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärung, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
7. Eigenerklärung, dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n).
8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach AEntG, § 21 SchwarzArbG, MiLoG.
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen.
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
11. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zusichert.
12. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
13. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet den Verhaltenskodex der Klinikum Region Hannover GmbH für Lieferanten in Bezug zum Lieferkettengesetz (LkSG) einzuhalten sowie regelmäßige Kontrollen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden, zulässt.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden.
1. Eigenerklärung (Formblatt 5.1) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).
2. Nachweis (Formblatt 5.2) zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1. Eigenerklärung (Formblatt 6.1) über die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie über die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2. Referenzen
Im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber/Bieter in Bezug auf die Eignung maximal 100 Gesamtleistungspunkte erreichen. Die Bewertung hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber/Bieter für die Phase 2 des Verfahrens (Angebotsabgabe) erfolgt nach einem einfachen Punkte-Ranking gemäß Ziffer II.2.9).
Für folgende Bereiche werden gemäß "KRH RMRT Refenzmatrix.xlsx" Punkte vergeben:
- Eine erfolgreich eingeführte VNA-Lösung für Dokumente und Bildgebende Modalitäten innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Ein erfolgreich durchgeführtes PACS-Projekt mit Befundung innerhalb der PACS-Lösung (In-PACS-Befundung) innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Ein erfolgreich durchgeführtes Projekt mit intersektoralem Dokumentenaustausch mit mindestens zwei Standorten innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Ein erfolgreich durchgeführtes Projekt mit intersektoralem DICOM-Austausch mit mindestens zwei Standorten innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Ein erfolgreich durchgeführtes Projekt zur Fernsteuerung von Magnetresonanztomographie-Modalitäten innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Ein erfolgreich durchgeführtes Projekt zur Einführung eines universalen Viewers für die Ansicht von Dokumenten, Videos und (DICOM-)Bildern innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Eine erfolgreich durchgeführte PACS-Migration eines Bestands-PACS innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Schweiz
- Eine erfolgreich durchgeführte Migration eines klinischen Dokumenten-Archivs innerhalb der letzten 5 Jahre sowie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraum einschließlich Schweiz
- Für mindestens einen Mitarbeiter eines Einzelbewerbers bzw. mindestens eines Mitarbeiters eines Mitgliedes einer Bewerbergemeinschaft (Unternehmen Nr. 1 GU) erfüllt die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV).
- Support in deutscher Sprache
gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden.
Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgender E-Mail-Adresse einzureichen:
[gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.