Vergabe der Buslinien im Teilnetz 61 - Baddeckenstedt
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionalverband-braunschweig.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Buslinien im Teilnetz 61 - Baddeckenstedt
Teilnetz 61 Baddeckenstedt
o Linie 656 Salzgitter-Bad – Baddeckenstedt
o Linie 658 Groß Elbe – Berel
o Linie 660 Baddeckenstedt – Salzgitter-Bad
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche im gültigen Nahverkehrsplan des Regionalverbandes Großraum Braunschweig als Teilnetz 61 zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 42 PBefG und als Bedienungsgebiete für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG.
Der Regionalverband Großraum Braunschweig betrachtet die im Teilnetz zusammengefassten Verkehrsdienste als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG. Die Gesamtleistung umfasst dabei aufgrund der gegenseitigen Ergänzungsfunktion und der verkehrlichen Abhängigkeit der Angebotsbestandteile sämtliche Fahrten auf den vom Teilnetz umfassten Linien einschließlich Bedarfsfahrten und Linienbedarfsverkehren (flexible Verkehre gemäß § 44 PBefG).
Weitere zwingend zu beachtende Anforderungen und Vorgaben (Standards) an die Bedienungsquantität und -Qualität sind in einer "Ergänzenden Information" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu dieser Vorabbekanntmachung festgelegt, welches über den folgenden Link (https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) abrufbar ist. Die dort aufgeführten Anforderungen und Standards sind wesentliche Anforderungen des Aufgabenträgers an die Verkehrsbedienung gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und/oder der Ergänzenden Information bzw. des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Linienwege sowie der Leistungsumfang sowie die Qualitäten verändern können. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, wie der Auftrag bzw. das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse angepasst werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde:
Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden. Eine Definition, welche Verkehrsleistungen als eigenwirtschaftliche gelten, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 3-5, 30159 Hannover.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Ebenso sind Genehmigungsanträge, welche die in dieser Vorabbekanntmachung und/oder in der Ergänzenden Information zu dieser Vorabbekanntmachung des Regionalverbandes festgelegten Anforderungen (vgl. https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) nicht genügen, gemäß § 13 Abs. 2a PBefG nicht genehmigungsfähig.
2. Änderung und/oder Berichtigung dieser Vorabbekanntmachung
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so schnell wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.