Übernahme und Verwertung von Altmetall Referenznummer der Bekanntmachung: AL01617978
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altmetall
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von gemischtem Altmetall aus privaten und gewerblichen Direktanlieferungen an den im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen. Hinzu kommt die Sortierfraktion aus der Separation von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten in der Mechanischen Abfallvorbehandlung (MAV) auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Breinermoor (EZB);
nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1, 26810 Westoverledingen. Die Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor abzuholen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von gemischtem Altmetall aus privaten und gewerblichen Direktanlieferungen an den im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen. Hinzu kommt die Sortierfraktion aus der Separation von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten in der Mechanischen Abfallvorbehandlung (MAV) auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Breinermoor (EZB).
Für den Transport der Abfälle hat der Auftragnehmer mindestens zwei Abrollcontainer (Mindestvolumen 33 m³) im EZB zu stellen und diese bei Abholung gegen leere Container zu tauschen. Der Transportplan ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Altmetalle sind unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung) dem Recycling zuzuführen;
nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer II.2.5):
In den Gesamt-Bewertungspreis fließen der sich aus dem Angebot des Bieters ergebende Bewertungspreis gemäß Leistungsverzeichnis in Kapitel 5.3 der Vergabeunterlagen sowie ein umweltbezogener Preisbestandteil (CO2-Preis) ein, der sich wiederum aus einem CO2-Preis für die Transporte und einem CO2-Preis für die Verwertung zusammensetzt.
Zu Abschnitt V):
Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DXFP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.