Übernahme und Verwertung von Altmetall Referenznummer der Bekanntmachung: AL01617978

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Altmetall

Referenznummer der Bekanntmachung: AL01617978
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von gemischtem Altmetall aus privaten und gewerblichen Direktanlieferungen an den im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen. Hinzu kommt die Sortierfraktion aus der Separation von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten in der Mechanischen Abfallvorbehandlung (MAV) auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Breinermoor (EZB);

nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94C Leer
Hauptort der Ausführung:

Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1, 26810 Westoverledingen. Die Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor abzuholen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von gemischtem Altmetall aus privaten und gewerblichen Direktanlieferungen an den im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen. Hinzu kommt die Sortierfraktion aus der Separation von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten in der Mechanischen Abfallvorbehandlung (MAV) auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Breinermoor (EZB).

Für den Transport der Abfälle hat der Auftragnehmer mindestens zwei Abrollcontainer (Mindestvolumen 33 m³) im EZB zu stellen und diese bei Abholung gegen leere Container zu tauschen. Der Transportplan ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Altmetalle sind unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung) dem Recycling zuzuführen;

nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: CO2-Preis für die Transporte und für die Verwertung / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 026-076541
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziffer II.2.5):

In den Gesamt-Bewertungspreis fließen der sich aus dem Angebot des Bieters ergebende Bewertungspreis gemäß Leistungsverzeichnis in Kapitel 5.3 der Vergabeunterlagen sowie ein umweltbezogener Preisbestandteil (CO2-Preis) ein, der sich wiederum aus einem CO2-Preis für die Transporte und einem CO2-Preis für die Verwertung zusammensetzt.

Zu Abschnitt V):

Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DXFP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

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