Beschaffung von F400 Sonderbewetterungs-Ventilatoren
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von F400 Sonderbewetterungs-Ventilatoren
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen fünf Sonderbewetterungsventilatoren (einschließlich vollständiger Peripheriekomponenten wie Steuerung, Rahmenkonstruktion, Schalldämpfer, Überdruckklappe etc.) mit einer Feuerwiderstandsklasse F400 beschafft werden.
Die angefragte Leistung umfasst die Planung, Konstruktion und Zertifizierung (DIN EN 12101-3) eines Sonderbewetterungsventilators (Ø ca. 1.200 mm, Antriebsleistung ca. 2 x 75 kW) sowie die darauf aufbauende Herstellung, Lieferung, Montage (Schachtanlage Konrad unter Tage) und Dokumentation von insgesamt fünf zertifizierten Sonderbewetterungsventilatoren.
Die Zertifizierung muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein, die Lieferung und Montage hat bis Ende 2025 zu erfolgen.
Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen fünf Sonderbewetterungsventilatoren (einschließlich vollständiger Peripheriekomponenten wie Steuerung, Rahmenkonstruktion, Schalldämpfer, Überdruckklappe etc.) mit einer Feuerwiderstandsklasse F400 beschafft werden.
Die angefragte Leistung umfasst die Planung, Konstruktion und Zertifizierung (DIN EN 12101-3) eines Sonderbewetterungsventilators (Ø ca. 1.200 mm, Antriebsleistung ca. 2 x 75 kW) sowie die darauf aufbauende Herstellung, Lieferung, Montage (Schachtanlage Konrad unter Tage) und Dokumentation von insgesamt fünf zertifizierten Sonderbewetterungsventilatoren.
Die Zertifizierung muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein, die Lieferung und Montage hat bis Ende 2025 zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124_LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt (gem. Formblatt 124_LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124_LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124_LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124_LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem.
Formblatt 124_LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. Formblatt 124_LD)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124_LD)
- Zertifikat DIN EN ISO 3834-3
- Zertifikat DIN EN 1090
- Angaben über die hergestellten und ausgelieferten Ventilatoren im Bergbau und Entrauchungsventilatoren: Angaben zu den in den
letzten 3 Jahren (vor Ablauf der Angebotsfrist maßgeblich: Auslieferdatum) hergestellten
Ventilatoren (jeweils mind. 3 Stück Referenzen)
Konzept zur Zertifizierung
- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für
die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (gem. Formblatt 235)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. Formblatt 236)
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (gem. Formblatt 233)
- Qualitätssicherung: Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder
gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers zu auditieren, um die
Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN
ISO 9001 zu beurteilen.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren
Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3
AtZüV) festgestellt ist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahren zu beachten sind