Leistungen im Freigestellten Schülerverkehr
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vlg-gifhorn.de/CM/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evakon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen im Freigestellten Schülerverkehr
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG). Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Adenbüttel
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Leiferde
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Knesebeck
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Meine
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Ribbesbüttel
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Wilsche
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Gifhorn
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Isenbüttel
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Grußendorf
Gegenstand der Ausschreibung sind die, in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr in der Rolle des Unterauftragnehmers der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn. Die zu befördernden Schüler/Innen besuchen Schulen im Landkreis Gifhorn. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre sowie die an Fahrzeuge und Personal gestellten Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Die Verlängerung des Auftrages sieht eine Folgebeauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung der gegenständlichen Leistung in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 vor. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Weiterbeauftragung der VLG durch den Landkreis mit der Verkehrsleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, der zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf.
Von Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige, aktuelle Bescheinigung des Herkunftslandes des Bieters mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, oder falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
- Unterschriebene Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit (Anlagen A.2, A.3 und A.4)
- Verpflichtungserklärung nach Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) § 4 Abs. 1 NTVergG: Mindestentgelte nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes sowie der vorrangig geltenden Rechtsvorschriften - insbesondere des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - (Anlage A.7)
- Eine unterschriebene Eigenerklärung (Anlage A.5), aus der hervorgeht, dass:
- über das Vermögen des Bieters weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
- der Bieter eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall betragen:
- 1 Mio. Euro bei Personenschäden
- 1 Mio. Euro bei Sachschäden
- 1 Mio. Euro bei Vermögensschäden
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes, zur Auftragsausführung geplante Fahrzeug (inklusive Ersatzfahrzeugen) und Fahrpersonal besteht oder diese bis zur Auftragserteilung nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen betragen:
- 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 8 Mio. € je geschädigter Person
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Leistungen/Aufträgen des Bieters aus den Jahren 2020 bis 2023 unter Angabe des Umfangs der Beförderung, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers sowie einer stichpunktartigen Beschreibung. Maßgeblich für die Wertbarkeit der Referenz ist hier der Zeitraum der Leistungserbringung, sowie die vollständigen Angaben in der Anlage. (Anlage A.6 – Referenzangaben)
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Leistungen/Aufträgen des Bieters aus den Jahren 2020 bis 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.