Wärmeversorgungsanlagen - Neubau Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GTGS/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5137/828-113
Fax: +49 5137/828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen - Neubau Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd
Ausschreibungsgegenstand sind Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle. Bei dem Projekt handelt es sich um eine 4-zügigen Grundschule mit 1-Feld-Sporthalle. Die Schule weist eine Bruttogeschoßfläche (BGF) von ca. 6.700 m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 30.000 m³ auf. Zum Raumprogramm gehören auch eine Mensa und Ganztagsbereiche. Grobmassen:
Luft-Wasser-Wärmepumpe 135 kW
Gas-Brennwertkessel 240 kW
Fußbodenheizung 1350 m2
60 Heizkörper
Deckenstrahlplatten, 6 Bänder 14,7x1,2m mit integrierter LED-Beleuchtung
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Zur Baustelle:
Die Baustelle wird durch eine Stichstraße und das Wohngebiet An den Grachten erschlossen. Die zukünftige Adresse der Schule lautet An den
Grachten 100, 30926 Seelze.
Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 1-Feld-Sporthalle. Ausschreibungsgegenstand sind Wärmeversorgungsanlagen gemäß Leistungsverzeichnis. Die Schule weist eine Bruttogeschoßfläche (BGF) von ca. 6.700 m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 30.000 m³ auf. Zum Raumprogramm gehören auch eine Mensa und Ganztagsbereiche. Zur Baukonstruktion: Das Untergeschoss der Sporthalle (Sohle und Wände) sowie die Sohlplatten der nicht unterkellerten Gebäudeteile werden als wasserundurchlässige (WU-) Stahlbetonbauteile ausgeführt. Bereichsweise erhöhte Lasten werden in Form aufgedickter Vouten in den Baugrund geleitet. Die nicht unterkellerten
Sohlplatten erhalten umlaufend eine Frostschürze. Die Außen- und Innenwände sowie die Stützen im EG bestehen wie die Geschossdecke über EG aus Stahlbeton, z.T. in Sichtbetonoberfläche. Einige Unterzüge werden teilweise in Stahl-Beton-Verbundbauweise ausgebildet. Im OG bestehen die gebäudeteilenden Brandwände sowie die Treppenraumwände aus
Stahlbeton. Alle Außenwände im OG werden in Holzrahmenbauweise erstellt, die Innenwände im OG zum größten Teil in Holztafelbauweise. Bei der Dachdecke über OG handelt es sich um eine Rippendecke in Holzbauweise mit umlaufender Attika, das Dachtragwerk der Sporthalle besteht aus Bindern in Holzbauweise mit einem Trapezblechdach. Die genaue Lage der Bohrungen und Befestigungen in Holzbauteilen sind im Vorfeld mit der Objektüberwachung und mit dem für Holzbau zuständigen Unternehmen abzustimmen. Zur Gebäudehülle: Alle Fassaden werden als hinterlüftete Fassaden in Holzbauweise mit einer Verschalung aus Lärche ausgeführt. Türen und Fenster sind Aluminium- und Holz-Aluminium-Konstruktionen, z.T. auch Stahlkonstruktionen mit Türantrieben. Die Fensterelemente erhalten außenliegende Senkrechtmarkisen als Sonnenschutz. Das Dach wird als Flachdach (Warmdach) mit Attikaentwässerung und einer Dachbegrünung sowie begehbaren Dachflächen aus Betonsteinbelag im Bereich der Dachterrassen umgesetzt. Die Wärmedämmebene wird unter dem Baukörper als druckfeste Wärmedämmung weitergeführt. Zum Innenausbau: Nichttragende Innenwände sind als beplankte Metallständerwände und Installationswände bzw.
WC-Trennwandanlagen vorgesehen. Alle Wandflächen, bis auf die Sichtetonflächen, werden innenseitig gespachtelt und farbbehandelt, in den WC- und Küchenbereichen sind Wandfliesen geplant. Die massiven Holztrennwände im OG erhalten eine Lasur.
Aufenthaltsbereiche und Flure werden mit akustisch wirksamen Unterdecken aus Gipskartonlochplatten und Holzwolleleichtbauplatten ausgestattet. In Nass- und Küchenbereichen kommen Rasterdecken zum Einsatz. Alle Böden werden mit schwimmenden Estrichen, z.T. als Heizestriche und im Bereich der Verkehrsflächen mit nachbearbeiteten Sichtoberflächen, aufgebaut. Unterrichtsräume erhalten einen Oberbodenbelag aus
Linoleum, zudem sind in Teilbereichen Bodenfliesen sowie Teppich vorgesehen. Bei den flurteilenden Innentüren handelt es sich um Stahl-Rahmentüren, z.T. mit Brandschutzanforderungen
und mit Feststellanlagen oder Freilaufschließern, bei den Türen zu Klassen-, Gruppen- und sonstigen Schulräumen um Holzblockzargen mit Glaselementen und Türflügeln mit Schichtstoffoberfläche, bei den
sonstigen Innentüren um Stahlzargen mit Türflügeln mit Schichtstoffoberfläche. Die Möblierung erfolgt zu großen Teilen in Form fest eingebauter Schränke und raumbildender Ausbauten. In
den Klassenräumen ist die Lüftungsanlage in die Schrankfronten integriert.
Es sind die Zwischentermine gemäß Anlage "Übersicht der Vertragstermine" zu berücksichtigen. Wir bitten, dies bei der Angebotserstellung zu beachten. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt. Die Bietenden haben ihr Postfach laufend auf Nachrichten zu überprüfen. Die Bieterfragen sind bitte bis zum 10.02.2023 schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen, damit diese noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungsanlagen
Postanschrift: Balhorner Feld 18
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 525116440
Fax: +49 5251164499
Internet-Adresse: http://www.leniger-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Angebote werden elektronisch in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis zum 10.02.2023 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool ein und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten, (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bauleistungsversicherung").
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6XSC
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5137/828-113
Fax: +49 5137/828-133
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.