Fachplanung zum Breitbandausbau im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://luechow-dannenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung zum Breitbandausbau im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist die weitreichende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten mit Breitband-Glasfasertechnologie bereits nachhaltig und zukunftssicher vorangeschritten.
Mit den Sonderaufrufen „Gewerbe und Häfen“, sowie „Schulen und Krankenhäuser“ konnten weitere Fördermittel beantragt werden. Im Rahmen des Sonderaufrufes werden ausschließlich Anschlüsse für Gewerbe und Häfen bzw. Schulen und Krankenhäuser gefördert, die in einem grundsätzlich bereits NGA-versorgten Gebiet liegen und dabei selbst über keine NGA-Versorgung verfügen. Bei diesen Projekten kann dementsprechend auf eine vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planungsleistung für den Breitbandausbau der benannten Förderbereiche im Versorgungsgebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, dort insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Optionale Beauftragung zur Planung Projekt Gewerbe Lüchow
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiterwird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.