FW Jever DLK(A) 23/12 - Los 1 Fahrgestell, Ausbau und feuerwehrtechnischer Ausbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Kirchplatz 11
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 40/609458265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jever.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Jever DLK(A) 23/12 - Los 1 Fahrgestell, Ausbau und feuerwehrtechnischer Ausbau
Die Stadt Jever beabsichtigt für die Feuerwehr eine Automatik-Drehleiter mit Korb DLA (K) 23/12 mit Gelenkarm nach DIN EN 14043 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um eine Drehleiter mit kombinierten Bewegungen in Form eines Leitersatzes, der auf einem Fahrgestell mit Eigenantrieb endlos drehbar montiert ist und verschiedene Fahrtrichtungen gleichzeitig möglich sind. Die Besatzung besteht aus einem 3er Trupp (1/2). Weitere Abweichungen von der Norm sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, sofern keine anderslautenden Vorgaben gemacht wurden, gelten die Normvorschriften.
Stadt Jever, Lieferort: Herstellerwerk des Bieters
Die Beschaffung erfolgt in einem Los. Alle Bedingungen gem. den aufgeführten Unterlagen.
Alle Optionen müssen durch den Bieter angeboten und bepreist werden. Der wertungsrelevante Brutto-Endpreis ist inklusive der Optionen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht bei Budgetüberschreitung vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Bei der Streichung von Optionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um die jeweils an der Position angegebenen Nettopreis gekürzt und die Steuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
Die Angabe unter II.2.7 ist als maximaler Richtwert zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin
Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen. Darüber hinaus müssen die Bieter einen hohen Umweltschutzstandard erfüllen und eine Zertifizierung nach ISO 14001 oder gleichwertig nachweisen.
Weiterhin werden nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 5 vergleichbaren Ausbauten auf dem angebotenen Fahrgestell gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.