Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen - Abbruch-, Rohbau- und Bodenbeschichtungsarbeiten Halle 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12-1.13(2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen - Abbruch-, Rohbau- und Bodenbeschichtungsarbeiten Halle 2
Die GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH als Betreibergesellschaft
plant die Ertüchtigung der LOKHALLE Göttingen.
Die LOKHALLE Göttingen bildet als ehemalige Lokrichthalle mitten in
Deutschland den perfekten Ort für anspruchsvolle Events. Ob Tagungen,
Messen, Konzerte - von der Großveranstaltung bis zum exklusiven
Gala-Ambiente - die Multifunktionalität der Tageslichthalle im Industrieambiente verleiht jeder Veranstaltung den passenden Rahmen auf insgesamt 9.400 m² - aufgeteilt in drei bis zu 30 t befahrbare Hallen. Direkt am ICE-Bahnhof und der Autobahnanbindung an die A7 und A38 ist die LOKHALLE von jedem Ort in kürzester Zeit zu erreichen.
Die Lokhalle ist vor ca. 25 Jahren umgebaut und in Betrieb genommen worden.
Nun stehen umfangreiche Baumaßnahmen an, um die Lokhalle für die anstehenden Aufgaben in Ihrer Multifunktionalität Zukunftsfähig aufzustellen.
Hier: Abbruch-, Rohbau- und Bodenbeschichtungsarbeiten Halle 2
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH 37081 Göttingen
Abbruch-, Rohbau- und Bodenschichtungsarbeiten (detailliert siehe LV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Northeim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6X0R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]