St. Elisabeth Krankenhaus SZ-Bad, Ersatzneubau - Dämmung an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 18-071/400-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter-Bad
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Elisabeth Krankenhaus SZ-Bad, Ersatzneubau - Dämmung an technischen Anlagen
Dämmung an technischen Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 500 m Schalldämmung - RW Leitung d56 bis d 250
ca. 6500 m Mineralfaserdämmung - Trinkwasser DN 12 bis DN 65
ca. 4200 m Mineralfaserdämmung - Heizungsinstallation DN 12 bis DN 80
ca. 1500 m flexible Dämmung Pumpenkaltwasserleitung DN 15 bis DN 200
ca. 820 m² Mineralfaserdämmung an Luftkanälen im Außenbereich inkl. Blechmantel
ca. 1150 m² Mineralfaserdämmung an Luftkanälen innen
ca. 1050 m Mineralfaserdämmung an runden Luftleitungen
ca. 190 m² Brandschutzbekleidung L90
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 413115
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.