SPL_1.BA_Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-CLP-40.5-2023-0041
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkclp.de
Abschnitt II: Gegenstand
SPL_1.BA_Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten. Weitere Positionen sind dem LV zu entnehmen.
Sportschule Lastrup, Bokaerstraße 30, 49688 Lastrup
150 m² Freistehende Vorsatzschale
112 m² Metallständerwand
8 St. Türöffnung
41 St Revisionsklappen, 40x40cm
150 m Fries
220 m² Rasterdecke
290 m² Abgehängte Decke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
2. Nachweis einer gültigen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
3. Nachweise zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
4. Ausführliche Referenzliste vergleichbarer Objekte aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie der Nennung des Auftraggebers (mit Telefonnummer)
5. Angabe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen an die sozialen Kriterien bei mehr als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
6. Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sowie die Nennung der Nachunternehmerleistungen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Cloppenburg Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Deutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1335/1336
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).