Rahmenverträge über IT-Entwicklungsleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen Referenznummer der Bekanntmachung: itsc-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über IT-Entwicklungsleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen
Erbringung von IT-Entwicklungsdienstleistungen durch IT-Fachkräfte mit den Profilen
- Los 1: IT-Developer (JAVA, Python, Fullstack-Development, C# / .net, App-
Development, Go)
- Los 2: Cobol-Developer
- Los 3: RPA-Developer
IT-Developer (JAVA, Python, Fullstack-Development, C# / .net, App- Development, Go)
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen durch IT Fachkräfte für das
Gesundheits- und Sozialwesen mit dem Profil IT-Developer (JAVA, Python, Fullstack-Development, C# / .net, App- Development, Go). Die Erbringung mit den in den Rahmenverträgen vorgesehenen Dienstleistungen erfolgt projektbezogen. Zur
Sicherstellung der hohen qualitativen Anforderungen in den einzelnen Projekten, wird die Vergabe der Einzelaufträge im Anschluss an dieses Vergabeverfahren in nachgelagerten Wettbewerben und getrennt nach Losen stattfinden. Der
Auftraggeber plant, bereits unmittelbar nach Abschluss der
Rahmenvereinbarungen über die einzelnen Lose erste Einzelaufträge
zu vergeben. Vom Bieter ist dies in seiner Ressourcenplanung
zu berücksichtigen.
Der Vertrag kann nach 36 Monaten, um ein weiteres Jahr, auf maximal 4 Jahre verlängert werden.
Cobol-Developer
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen durch IT Fachkräfte für das
Gesundheits- und Sozialwesen mit dem Profil Cobol- Developer. Die Erbringung mit den in den Rahmenverträgen vorgesehenen Dienstleistungen erfolgt projektbezogen. Zur Sicherstellung der hohen qualitativen Anforderungen in den einzelnen Projekten, wird die Vergabe der Einzelaufträge im Anschluss an dieses Vergabeverfahren in nachgelagerten Wettbewerben und getrennt nach Losen stattfinden. Der
Auftraggeber plant, bereits unmittelbar nach Abschluss der
Rahmenvereinbarungen über die einzelnen Lose erste Einzelaufträge
zu vergeben. Vom Bieter ist dies in seiner Ressourcenplanung zu berücksichtigen.
Der Vertrag kann nach 36 Monaten, um ein weiteres Jahr, auf maximal 4 Jahre verlängert werden.
RPA-Developer
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen durch IT Fachkräfte für das Gesundheits- und Sozialwesen mit dem Profil RPA- Developer. Die Erbringung mit den in den Rahmenverträgen vorgesehenen Dienstleistungen erfolgt projektbezogen. Zur Sicherstellung der hohen qualitativen Anforderungen in den einzelnen Projekten, wird die Vergabe der Einzelaufträge im Anschluss an dieses Vergabeverfahren in nachgelagerten Wettbewerben und getrennt nach Losen stattfinden. Der
Auftraggeber plant, bereits unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarungen über die einzelnen Lose erste Einzelaufträge zu vergeben. Vom Bieter ist dies in seiner Ressourcenplanung zu berücksichtigen.
Der Vertrag kann nach 36 Monaten, um ein weiteres Jahr, auf maximal 4 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2.) Im Falle eines Einsatzes von Nachunternehmern hat der
Bieter in dem Formblatt Erklärung_Nachunternehmerleistungen
die Teilleistungen zu benennen, welche durch Nachunternehmer erbracht werden sollen.
3.) Im Falle einer Eignungsleihe ist die Erklärung_Eignungsleihe auszufüllen, einschließlich der Verpflichtungserklärung des Dritten, dass dem Bieter im Fall der Auftragserteilung die für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen.
4.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung_Bietergemeinschaft auszufüllen
5.) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des
bereitgestellten Formblattes abzugeben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung vom 08_Eignung folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Leistungsfähigkeit - Umsatz: Höhe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit Aufträgen bezogen auf den Tätigkeitsbereich der jeweiligen Lose realisiert wurden
• Leistungsfähigkeit - Mitarbeiter: Anzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter mit mindestens 1-jähriger Erfahrung im Tätigkeitsbereich pro Los
• Angaben zum Qualitätsmanagementsystem
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
• Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen bzw. eine Verpflichtungserklärung des Bieters über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss abzuschließen und der Auftraggeberin vorzulegen.
• Aktuelle Wirtschaftsauskunft (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist)
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, unter Verwendung von 09_Erklärung_Referenzen folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
• Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren, welche nach Art und Umfang dem Auftragsgegenstand entsprechen. Anhand mindestens eines Referenzprojektes muss belegt werden, dass beim Bieter Erfahrungen in der Erbringung von IT-Entwicklungsleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen vorhanden sind.
• Nennung des Ansprechpartners und eines Vertreters, welcher für die notwendigen Abstimmungen zuständig ist unter Verwendung von 06_Ansprechpartner_Rahmenvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).