Bewirtschaftung einer Immobilie zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen und Geflüchteten Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-50-57-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung einer Immobilie zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen und Geflüchteten
Bewirtschaftung einer Immobilie zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und Geflüchteten aus Drittstaaten in einer von der Stadt Braunschweig eingerichteten Immobilie, inkl. Unterbringung und Betreuung des Objektes, Gebäude und Außenanlagen sowie Sicherheit des betriebenen Objektes inkl. des dazugehörigen Grundstücks, zudem Personaleinsatz.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig hat zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen (KV) aus der Ukraine und Geflüchteten aus Drittstaaten eine Immobilie entsprechend eingerichtet. Für diese Unterkunft wird hiermit die Betreiberschaft ausgeschrieben. Die Anzahl der in dem Objekt unterzubringenden Personen beträgt in der Immobilie Kocherstraße, Kocherstraße 2, 38120 Braunschweig maximal 148 Plätze. Die Stadt Braunschweig legt höchsten Wert auf die Qualität und den Umfang der Betreuung der Geflüchteten. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes Miteinander geschaffen werden. Erwartet wird die Bereitschaft zur einvernehmlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem im Bereich der Flüchtlingsunterbringung tätigen Personal der Stadt Braunschweig, insbesondere durch gegenseitige frühzeitige Information und einvernehmliche Außendarstellung der Angelegenheiten der Einrichtung und der Flüchtlingsberatung. Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz sind bei allen beschriebenen Maßnahmen den jeweiligen Funktionsebenen bekannt und sind zu beachten. Von dem/der Betreiber:in wird erwartet, den ankommenden Menschen konkrete Hilfe zu leisten und die Akzeptanz der Geflüchteten in Braunschweig zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der zu betreuende Personenkreis vielfach durch die fluchtbedingten traumatischen Erlebnisse eine besondere Sensibilität und Aufmerksamkeit benötigt. Es wird die Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, in Krisensituationen die zusätzliche Aufnahme von Personen kurzfristig zu organisieren.Die zu bewältigende Betreuungsleistung umfasst die Unterstützung der Bewohner:innen der Einrichtung bei der alltäglichen Lebensgestaltung sowie Unterstützung bei der Vornahme sämtlicher Geschäfte des täglichen Lebens (näheres vgl. Ziff. E 1 der Leistungsbeschreibung). Zur Bewältigung der Aufgaben sind Sprachmittler und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Der/die Betreiber:in übt das Hausrecht in dem von ihm betreuten Objekt aus. Hinsichtlich Gebäude und Außenanlagen sind beispielsweise folgende Maßnahmen erforderlich: Ein Internetzugang sowie Telefonie ist durch den Dienstleister selbst zu stellen. Die Ausstattung mit der erforderlichen EDV hat vom Bieter selbst zu erfolgen. Die Pflege und Reinigung des Gebäudes und der dazugehörigen Außenanlagen und Wege haben auf Kosten des Betreibers zu erfolgen. Der/die Betreiber:in hat dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept zu jeder Tages- und Nachtzeit eingehalten und befolgt wird. Technische Betreuung der Unterbringungseinrichtung und die Vornahme kleinerer Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Der/die Betreiber:in hat die Sicherheit des von ihm/ihr betriebenen Objektes, inkl. des dazugehörigen Grundstücks zu gewährleisten. Der/die Betreiber:in ist für das eigene Personal und das Personal Dritter, das er/sie in den Objekten einsetzt bzw. für den Betrieb des Objektes/der Objekte befristet oder unbefristet einstellt, allein verantwortlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.