Rahmenvereinbarung über maschinelle Fahrbahnreinigung 2023 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0140-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über maschinelle Fahrbahnreinigung 2023 - 2025
Fahrbahnreinigung
Bezirk der AS Bad Gandersheim
Rahmenvereinbarung über maschinelle Fahrbahnreinigung 2023 - 2025
Die Rahmenvereinbarung hat auf voraussichtliches Auftragsvolumen von jährlich [Betrag gelöscht] Euro.
Zwei Verlängerungen um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätige Insolvenzplan vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Auf gesondertes Verlangen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen.
- Vorlage min. drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Auf gesondertes Verlangen sind für die genannten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein beizulegendes Muster vorzulegen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise einzureichen.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise einzureichen.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise einzureichen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben sind
Auf gesondertes Verlangen sind die Unterauftragnähmer zu benennen und deren Eignung nachzuweisen.
Nachfolgende Parameter stellen Mindestanforderungen an die Gerätetechnik (selbstfahrendes Arbeitsgerät mit oder ohne Begleitfahrzeug) für Einsätze auf den Bundesautobahnen dar.
Kriterien/Mindestanforderungen:
- Selbstfahrende Arbeitsmaschine
- Kennzeichnung des Arbeitsgerätes nach RSA/StVO
- Technische Reinigungsbreite mind. 0,50 m
- Vakuumleistung mind. 110 mBar
- Frischwasservolumen mind. 350 Liter
- Schmutzwasservolumen mind. 350 Liter
- Warmwasseraufbereitung mind. 60 Grad Celsius
Die Reinigungsleistung muss gem. DWA-M 715 i. V. m. den RAL GZ 899 (Leistungsklasse M) oder anderen anerkannten Prüfungen nachgewiesen sein
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de