Lessinggymnasium Braunschweig // Fachplanung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/131F01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lessinggymnasium Braunschweig // Fachplanung Brandschutz
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen des Brandschutzes gemäß AHO Heft 17, Leistungsphasen 1 bis 9 (Regelleistungen und tlw. optionale Leistungen), für die Erweiterung des Lessinggymnasiums in Braunschweig.
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Die Objektplanung ist bereits beauftragt.
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Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.
Stadt Braunschweig Heideblick 20 38110 Braunschweig
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen des Brandschutzes gemäß AHO Heft 17, Leistungsphasen 1 bis 9 (Regelleistungen und tlw. optionale Leistungen), für die Erweiterung des Lessinggymnasiums in Braunschweig.
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Das Projekt umfasst die Erweiterung des Lessinggymnasiums für die geplante und bereits eingetretene Fünfzügigkeit unter Berücksichtigung des Raumbedarfs, der mit der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) entsteht.
Das Schulgrundstück des Lessinggymnasiums befindet sich im Stadtteil Wenden. Die Fläche für den Erweiterungsbau liegt nördlich des Bestandsgebäudes. Hier ist bereits ein 1. Bauabschnitt mit drei Geschoßen in Holztafelbauweise entstanden. Für ein künftig in allen Schuljahrgängen fünfzügig geführtes Gymnasium fehlen dem Lessinggymnasium Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und Differenzierungsräume. Im Bereich der Naturwissenschaften fehlen räumliche Ressourcen, die Bestandsräume sind für die Naturwissenschaften Bio und Chemie vorzuhalten. Für Physik sind neue räumliche Ressourcen im Erweiterungsbau zu schaffen.
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Die neue Erweiterung soll als konstruktiver Holzbau, Wände/Decken und Fassadenbauteile aus Holz, errichtet werden. Fundamente, Bodenplatte sowie die Kerne und der Aufzugsschacht sollen zur Aussteifung der Gesamtkonstruktion in Stahlbeton hergestellt werden. Der Neubau soll direkt mit den 1. Bauabschnitt zu einem Baukörper verbunden werden.
Die Umwidmungen im Bestand beziehen sich vor allem auf eine pädagogisch sinnvolle Anordnung von Fachunterrichts- sowie Verwaltungsräumen.
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Die Errichtung der zu planenden Gebäude ist entsprechend des BEG NWG 40 - Standard der KfW vorgesehen. Die dementsprechenden energetischen Mindestanforderungen sind von den AN planerisch umzusetzen. Der Einsatz einer Photovoltaikanlage sowie eine Dachbegrünung sind hierbei als Elemente des nachhaltigen Bauens verbindlich umzusetzen.
Bei baubedingten Verzögerungen
Siehe Bewertungsmatrix im Bewerbungsformblatt und den Teilnahmeunterlagen.
Die Möglichkeit von Fördermitteln wird im Rahmen des Projektes geprüft.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbende mit Sitz in Deutschland legen einen Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2022) vor, falls die Bewerbendenform dies vorsieht.
Bewerbende mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Der/die Bewerbende bzw. die Bewerbendengemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 200.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Brandschutz gem. Heft 17 AHO 12/2022 vorweisen können.
siehe unter II.2.9)
A) mindestens ein Neubauprojekt mit:
- BGF DIN 277 >= 3.000 qm
- mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach Heft 17 AHO (12.2022)
- in den letzten fünf Jahren (Abschluß der letzten bearbeiteten Leistungsphase des Projektes zwischen 01.05.2018 und 31.05.2023) erbracht und abgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
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Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Gemeinschaften von Bietenden natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Gemeinschaften von Bietenden führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der jeweiligen Fachrichtung mit Deckungssummen (gem. RB Bau)
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden,
jeweils bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der URL unter I.3) im Internet erreichbar.
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Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bewerbende und Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
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Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin möglichst 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
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VERHANDLUNGSVERFAHREN:
Die Ausloberin behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen mit den Bietenden einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH6S7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de