Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Elektroarbeiten (Starkstrom) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 047-138164
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38631
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Elektroarbeiten (Starkstrom)
Elektroinstallationsleistungen (Starkstrom) im Zuge der Errichtung eines Anbaus am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg
38667 Bad Harzburg
Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume mit einer Nettogrundfläche von ca. 2.000 m². Das Gebäude ist im Bestand mit KNX ausgestattet, diese Anlage wird erweitert für die Sonnenschutzsteuerung, Leuchtensteuerung im Innen- und Außenbereich sowie Einzelraumregelung. Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird erweitert mit diversen Gruppenbatterieanlagen. Zusätzlich wird die Schule mit Datennetz, Sprechanlage, Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage mit 120 Lautsprechern ausgestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE09 Harz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Bewerber / Bieter, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.