Neubau Bettenhaus-Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: CLP-2.TA-E-001/5/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.josefshospital-cloppenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bettenhaus-Elektrotechnik
Der Neubau über 6 Etagen wird komplett mit Elektro- und Nachrichtentechnik eingerichtet.
Im 1.OG werden OP-Räume eingerichtet, Räume mit besonderen Anforderungen werden mit IT-Netzen und einer BSV-Anlage ausgestattet.
Krankenhausstraße 13 49661 Cloppenburg
Das St. Josefs-Hospital Cloppenburg, errichtet aufgrund einer Umstrukturierung einen Neubau. Das Bauvorhaben
besteht aus einem Neubau und im Anschluss aus Umbauten in den unmittelbar angrenzenden
Bestandsbauten. Der 6-geschossige Neubau (UG-4.OG) schließt an zwei Seiten an den Altbau an.
Die Abbrucharbeiten der alten Gebäude sind bereits erfolgt. Die Baustelleneinrichtung ist auf dem Baugelände
einzurichten.
Der Neubau besteht aus Stahlbeton, konstruktive Außen- und Innenwände aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk
aus Kalksandstein und Deckenkonstruktionen aus Stahlbeton. Die Gründung erfolgt mit einer Stahlbetonsohlplatte.
Die Baugrube ist vollständig von einer wasserdichten Stahlspundwand umgeben. Nichttragende
Wände werden in Trockenbau und in Mauerwerk errichtet. Der L- winklige Bau hat eine Länge von 50 m und
eine Breite von 13,2 m, und der zweite Winkel eine Länge von 36,8 m und eine Breite von 26 m. Die Höhe
des Gebäudes über OK Gelände beträgt 18,6 m und die Tiefe unter OK Gelände beträgt 5,2 m.. Zusätzlich
zum Neubau werden die angrenzenden Gebäude A und C im Übergangsbereich an die neuen Bauteile
umgebaut.
Eine Besichtigung der Situation vor Abgabe eines Angebotes kann erfolgen. Terminabsprache:
Ansprechpartner im Krankenhaus vor Ort ist Herr Stukenborg, Tel. 04471 / 16-1620.
8024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8R6JTP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.