Ausschreibung für ein Regionalmanagement in der LEADER-Region Wesermünde-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 20077-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schiffdorf
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27619
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leader-wesermuende-sued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für ein Regionalmanagement in der LEADER-Region Wesermünde-Süd
Die LEADER-Region Wesermünde-Süd beabsichtigt die Vergabe von Leistungen aus dem Bereich des Regionalmanagements für die Betreuung verschiedener Projekte in der kommenden Förderperiode.
Schiffdorf Die LEADER-Region Wesermünde-Süd wird durch die Gemeinden Beverstedt, Hagen im Bremischen, Loxstedt und Schiffdorf gebildet, die sich zur gemeinsamen Entwicklung der Region zusammengeschlossen haben.
Die LEADER-Region Wesermünde-Süd sucht für die Betreuung des Regionalmanagements zur Entwicklung de Region Wesermünde-Süd in der kommenden Förderperiode (2023-2027) eine fachgerechte Betreuung, diemit einem Gesamt-Stunden-Kontingent in Höhe von voraussichtlich 2.600 Stunden (10 Stunden wöchentlich) ausgestattet werden soll.
Daneben soll in der Region eine LEADER-Geschäftsstelle installiert werden, die in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement den LEADER-Prozess in der Region steuert und begleitet.
Das Regionalmanagement soll insbesondere ländliche Entwicklungsprozesse initiieren, organisieren und in der Umsetzung begleiten. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen (z.B. Demografie), regionalökonomische Wirkungen (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen) und regionsspezifische Entwicklungsthemen (z.B. Jugendbeteiligung).
Es ist zu beachten, dass ein Regionalmanagement das Gesamtsystem der Organisation der Aktivitäten der regionalen Akteure im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses unter Mitwirkung einer bzw. eines Regionalmanager/in und der LEADER-Geschäftsstelle ist. Alle Leistungsmerkmale stellen auf dieses Grundverständnis ab.
Die Leistungsbeschreibung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeberin wird das Recht eingeräumt, den Vertrag bis zum Abschluss aller Projekte, welche in die aktuelle Förderperiode (2023 bis 2027) fallen, zu verlängern (Verlängerungsoption).
LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit der Förderung von Projekten in zu Beginn der Förderperiode ausgewählten LEADER Regionen wird die nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Gebieten unterstützt.
Die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hat während der gesamten Förderperiode zu erfolgen und ist in enger Zusammenarbeit mit der LEADER-Geschäftsstelle zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Leistungen aus dem Bereich des Regionalmanagements für die Betreuung verschiedener Projekte in der kommenden Förderperiode
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mensch-und-region.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zusätzlichen Angaben zur Auftragswertung entnehmen Sie bitte aus der Auftragsbekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6JPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/