Ausschreibung für Beratungsleistungen der Regionalförderung Hansestadt Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: 20505-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kts-uelzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für Beratungsleistungen der Regionalförderung Hansestadt Uelzen
Durch konkrete und gezielte Maßnahmen soll der Kern der Uelzener Innenstadt aktiviert und transformiert werden.
Dabei sollen drei Schwerpunkte gesetzt werden:
Der Handelsverein 2.0 soll eine Interessensgemeinschaft aller Gewerbetreibenden, Dienstleister, weiterer ansässiger Akteure und Eigentümer der Innenstadt sein und die Präsenz und Wahrnehmung der Innenstadt zukunftsfähig machen. Die Quartiersanalyse "Swot" soll zukünftig im Geltungsbereich der Uelzener Innenstadt die Stärken, die Schwächen und vor allem die Besonderheiten in Form von Leuchttürmen, darstellen.
Das Quartier rund um den Schnellenmarkt ist von Leerständen stark betroffen. Unter dem Titel "Wir packen das Quartier an" soll der dringend notwendige Wandel in Gang gesetzt werden. Am Ende soll dort ein Kunst- und Kulturquartier geschaffen werden.
Hansestadt Uelzen Herzogenplatz 2 29525 Uelzen
Die genauen Inhalte der Beschaffung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, hier insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich aller erforderlichen Anlagen;
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Zudem ist dort ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft zu benennen.
Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Bestätigung über Betriebshaftpflichversicherungsdeckung.
- Zahl der festangestellten Mitarbeiter Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Den Abschluss der Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit über die genannten Deckungssummen hat der nach Abschluss des Vertrages auf Anforderung der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich nachzuweisen.
1.) Angaben des Bieters über die in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Referenzen sind als vergleichbar zu qualifizieren, falls sie Leistungen betreffen, die eine Beratung im Leistungsbereich der Stadtentwicklungsaufgaben zum Gegenstand haben. Hierzu zählen insbesondere Bestands- und Potentialanalysen und hierauf beruhende Entwicklungsschritte. Hierbei muss die Leistungserbringung nicht für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
- kurze Projektbeschreibung
2.) Profil für den Auftrag vorgesehenen Projektleiter / der kuratierenden Quartiersmanagerin und ihres Stellvertreters.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Verfehlungen im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Vergabe wird als Offenes Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular.
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich elektronisch über das Fragen- und Antwortentool des Vergabeportals zu stellen.
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich aus einem Pauschalpreis samt den Stundensätzen für den Projektleiter und einen Projektmitarbeiter zusammen. Die jeweiligen Preispositionen sind in dem Angebotsformular ausgewiesen.
- Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungs- und eines Auftraggeberkooperationskonzepts bewertet. Die textlichen Ausführungen sollen insgesamt zehn Seiten (exklusive Abbildungen, Screenshots u.ä.) nicht überschreiten.
a.) Projektdurchführungskonzept
Das Projektdurchführungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung die folgende Frage beantworten:
Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt?
Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzepts für das Projekt "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren".
Hierzu soll der Bieter im Rahmen seines Konzepts darstellen, welche besonderen Anforderungen die Aufgaben der städtischen Planung aus seiner Sicht stellen und wie er diese problemorientiert angehen und lösen möchte. Er soll dabei auf die Besonderheit der regionalen Aspekte der Hansestadt Uelzen eingehen und sein Konzept hieran ausrichten.
Wichtig ist für die Auftraggeberin, dass der Bieter die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Entwicklungsparameter in seinem Konzept besonders hervorhebt und darlegt, wie er diese initiiert, organisiert und umsetzt. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrer Leistungsbeschreibung näher definiert sind, umsetzen möchte. Positiv wird hierbei insbesondere bewertet, falls der Bieter ein tragfähiges Konzept zur Lösung der städtischen und gesellschaftlichen Herausforderungen vorlegt. Auch hierfür soll der Bieter Vorschläge und eigene Denkansätze im Rahmen seines Konzepts unterbreiten.
b.) Auftraggeberkooperationskonzept
Für die Auftraggeberin ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Bieter im Rahmen des Entwicklungskonzepts von besonderer Relevanz. Der Bieter soll die Projektentwicklung in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem beteiligten Eigenbetrieb KTS der Hansestadt Uelzen vorantreiben. Hierbei ist es wichtig, dass zwischen den Projektbeteiligten eine enge Zusammenarbeit gewährleistet wird, um das Konzept einer städtischen Entwicklung an die Bedürfnisse der Auftraggeberin anpassen zu können.
Positiv wird bewertet, wenn der Bieter in seinem Konzept die enge Projektkommunikation mit der Auftraggeberin sinnvoll umsetzbar darlegt und hierbei auf die besonderen Anforderungen des Projekts Bezug nimmt. Hierfür soll der Bieter ebenfalls eigene Ansätze entwickeln, welche die Zusammenarbeit und die gemeinsame Projektfortführung erleichtern.
Die Darstellungen in den Konzepten müssen sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel.
Die einzelnen Konzepte werden je nach Erfüllungsgrad mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet. Für das Projektdurchführungskonzept und das Auftraggeberkooperationskonzept kann jeweils eine Punktzahl von 10 Leistungspunkten erzielt werden. Insgesamt ist daher maximal eine Punktzahl von 20 Leistungspunkten erreichbar.
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind,
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden,
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte,
- Das Konzept erhält 7 Punkte, wenn zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderung verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat,
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders lernzielorientiertes Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebotsinhalte erforderlichenfalls im Rahmen eines Bietergesprächs aufzuklären. Dies wird den Bietern in Form einer separaten Mitteilung rechtzeitig mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6K78
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/