Vergabe von Buslinienverkehren im Landkreis Gifhorn
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 171-447981)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionalverband-braunschweig.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Buslinienverkehren im Landkreis Gifhorn
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche im gültigen Nahverkehrsplan des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG und im Linienbedarfsverkehr § 44 PBefG (neu).
Teilnetz 12 Wittingen - Hankensbüttel
Teilnetz 13 Meinersen
Der Regionalverband Großraum Braunschweig betrachtet die im jeweiligen Teilnetz zusammengefassten Verkehrsleistungen als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG. Die Gesamtleistung umfasst dabei aufgrund der gegenseitigen Ergänzungsfunktion und der verkehrlichen Abhängigkeit der Angebotsbestandteile sämtliche Fahrten auf den vom Teilnetz umfassten Linien einschließlich Bedarfsfahrten und Linienbedarfsverkehren (flexible Verkehre).
Weitere zwingend zu beachtende Anforderungen und Vorgaben (Standards) für die Bedienungsquantität und -qualität sind in einer "Ergänzenden Information" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu dieser Vorabbekanntmachung festgelegt, welches über den folgenden Link (https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) abrufbar ist. Die dort aufgeführten Anforderungen und Standards sind wesentliche Anforderungen des Aufgabenträgers im Sinne des § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und/oder der Ergänzenden Information die Linienwege und der Leistungsumfang sowie die Qualitäten verändern können. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, wie das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse angepasst werden kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Start: 14/07/2023
Dauer in Monaten: 120
Start: 28/07/2024
Dauer in Monaten: 108
E-Mail: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Das Verfahren wird aufgrund offener Fragen zur Einführung sauberer Fahrzeuge um ca. ein Jahr verschoben.
Auf die Antrags- und Ausschlussfrist für eigenwirtschaftliche Anträge in § 12 Abs. 6 PBefG sowie den Versagungsgrund im Falle von Abweichungen des Genehmigungsantrags von Anforderungen des Nahverkehrsplans und/oder dieser Vorabbekanntmachung an die Qualität/Quantität der Beförderungsleistungen in § 13 Abs. 2a PBefG wird erneut hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Allgemeine Vorschrift des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr für die Teilnetze 12 und 13 bis zum 27.07.2024 fortbesteht.