Vorbehandlung & Recycling von gemischten Bau- und Abbruchabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: AL01617979
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbehandlung & Recycling von gemischten Bau- und Abbruchabfällen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbehandlung und das Recycling gemischter Abfälle, die aus anderen Herkunftsbereichen als Privathaushalten bei der ALL Container-Service GmbH angeliefert werden und gemäß § 4 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und § 9 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vom 18.04.2017 (BGBl. I S. 896), geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 28.04.2022 (BGBl. I S. 700) (im Folgenden: Gewerbeabfallverordnung) einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen sind.
Entsorgungszentrum Breinermoor Deponiestraße 1 26810 Westoverledingen Die Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor (Adresse siehe oben) abzuholen.
Der Auftragnehmer hat nichtmineralische gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) zu übernehmen.
Die übernommenen Abfälle sind gemäß den Anforderungen der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vom 18.04.2017 (BGBl. I S. 896), geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 28.04.2022 (BGBl. I S. 700) vorzubehandeln. Die
aussortierten Wertstoffe sind vorrangig dem Recycling zuzuführen, die verbleibenden Abfälle sind gemäß den
Anforderungen der fünfstufigem Abfallhierarchie energetisch zu verwerten bzw. zu beseitigen;
nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 31.12.2027, sofern keine der Vertragsparteien kündigt. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag zu jedem Quartalsende ab 31.12.2025 zu kündigen; sie halten dabei eine Frist von 9 Monaten ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter bzw. alle Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung von Sanktionen gegen Russland gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle von Bietergemeinschaften:
- Darlegung der Arbeitsteilung sowie der Gründe und Motive für die Zusammenarbeit. Hierbei ist z. B. darzustellen, dass der Einzelbieter nicht in der Lage wäre, die Leistung zu erbringen (oder andere ähnlich gewichtige Gründe).
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen, hier: Sortierung, Behandlung und Recycling von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) und/oder von Sperrmüll (AVV 20 03 07)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (ggf. Lagern, Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04). Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (Vorbehandlung/Recycling von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) und/oder von Sperrmüll (AVV 20 03 07)) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Beschreibung der Logistik, Behandlung und Entsorgung des übernommenen Materials
(Der Bieter hat für die Angaben a) bis d) das Excel-Formular aus den Vergabeunterlagen zu nutzen; weitere Informationen und Nachweise bitte gesondert beifügen):
a) Angabe des vorgesehenen Transporteurs mit Firmenname und Anschrift
b) Angabe des vorgesehenen Transportsystems und des Transportvolumens je Abholung
- bei Transport mit Großraumfahrzeugen: Art, Größe und Anzahl der Fahrzeuge einschl. Antriebsart
- bei Transport mit Containern: Art, Größe und Anzahl der Container sowie der Transportfahrzeuge einschl. Antriebsart)
- im Falle des Transports mit Containern (siehe Kap. 3.3.4 der Vergabeunterlagen): Angabe der geplanten Anzahl der Container je Fuhre (z. B. Abfuhr im Tandembetrieb (LKW-Trailer 28-40 t) oder Abfuhr einzelner Container (LKW 14-28 t))
c) Angabe der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) und des jeweiligen Betreibers mit Beschreibung der Anlagenkomponenten, die für die Behandlung genutzt werden sollen
d) Angabe etwaiger vorgesehener Umschlagsanlagen oder Zwischenlager, die das Material durchlaufen soll, und des jeweiligen Betreibers
e) Darstellung aller vorgesehenen Verwertungs- und Entsorgungswege in einem Fließschema
f) Angaben über den Verbleib der zum Recycling der aussortierten Wertstoffe, der etwaig für die energetische Verwertung vorgesehenen Abfälle und zur Beseitigung verbleibenden Abfälle
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre.
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025, 2026 oder 2027
Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01617979). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
- Sollte vom Bieter beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nach- oder Verleihunternehmer einzusetzen, sind für diese auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers (näheres siehe Vergabeunterlagen) mindestens die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen:
-- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
-- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Einreichung des Auszugs, dass dieser den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt)
-- ausgefüllte Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
-- Bei Behandlung/Verwertung der Abfälle durch Nachunternehmer, soweit nicht aufgrund einer Eignungsleihe (siehe Kapitel 2.6 und 5.1.1) bereits mit dem Angebot eingereicht:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die vom Nachunternehmer durchge-führte Tätigkeit (ggf. Lagern, Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04). Ausländische Nachunternehmer ha-ben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Sofern der Nachunternehmer der Betreiber einer für die Leistungserbringung vorgesehenen Behandlungsanlage oder eines Zwischenlagers ist, genügt anstelle des Efb-Zertifikats der Nachweis (z.B. Genehmigungsauszug), dass die Anlage für das Behandeln bzw. Lagern von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) zugelassen ist.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Nachunternehmer ähnliche Leistungen (Behand-lung/Recycling von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) und/oder von Sperrmüll (AVV 20 03 07)) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Sofern unterschiedliche Betreiber an der Vorbehandlung der Abfälle beteiligt sind, Verträge zwischen den beteiligten Betreibern, durch die sichergestellt wird, dass alle von der ersten Anlage zur Verwertung aussortierten Abfälle weiterbehandelt und insgesamt die Sortier- und Recyclingquoten eingehalten werden (§ 6 Absatz 1 Gewerbeabfallverordnung).
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DXHR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.