Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft vom 01.01.2023 bis 31.05.2028 gemäß "Niedersächsischem Kooperationsmodell".
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.harzwasserwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft vom 01.01.2023 bis 31.05.2028 gemäß "Niedersächsischem Kooperationsmodell".
Erbringung der Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2028 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes.
Westharz zwischen Goslar, Seesen, Osterode, Bad Harzburg und Bad Sachsa
Erbringung der Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2028 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes (siehe Beschaffungsunterlagen).
Die Gewässerschutzberatung unterstützt und koordiniert als Vermittler in einem rund 300 km² großen Gebiet zwischen den 8 forstlichen Bewirtschaftern und dem Wasserversorger die Zusammenarbeit in der Trinkwasserschutzkooperation und bearbeitet unter anderem folgende Aufgaben:
- Aufklärung und Sensibilisierung für die Problematik von Trübstoffmobilisierungen bei forstlichen Bewirtschaftern, insbesondere im Zusammenhang mit Änderungen der Bewirtschaftungszuständigkeiten.
- Durchführung von einzelbetrieblichen Beratungsgesprächen mit den bodenbewirtschaftenden
Personen (forstlichen Bewirtschaftern) zur Maßnahmenkonzeption.
- Fortlaufende Erarbeitung des Maßnahmenkataloges für die Freiwilligen Vereinbarungen in der Förderperiode 2023 – 2027 und Abarbeitung der verbliebenen Maßnahmen aus der vorherigen Förderperiode 2018 - 2022 durch umfangreiche Geländeerkundungen und Abstimmungen mit den forstlichen Bewirtschaftern und je nach Genehmigungserfordernis mit den Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden und ggf. weiteren Fachbehörden zur Maßnahmenkonzeption.
- Sicherstellung der Maßnahmenumsetzung nach den Vorgaben der Freiwilligen Vereinbarungen und der Einhaltung des Kostenrahmens.
- Kontinuierliche Überprüfung und Darstellung des Kostenrahmens, insbesondere fachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher, die Maßnahmenumsetzung betreffende Rechnungen und die dafür notwendigen Abstimmungen mit den Revierförstern und bauausführenden Firmen.
- Erstellung von Rundschreiben für die Bewirtschafter als begleitende Information zu der Maßnahmenumsetzung.
- Abstimmung zwischen der Gewässerschutzberatung, den Bewirtschaftern und dem Zentrallabor der Harzwasserwerke GmbH (Monitoring) im Zusammenhang mit Schwellenwertüberschreitungen für Trübungsmeldeketten und anschließender Ursachenforschung.
- Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung von Projektkarten zur räumlichen Identifizierung von Erosionsschwerpunkten und Maßnahmenzuordnungen.
- Erstellung weiterer Themenkarten in der Förderperiode 2023 – 2027 zur Einschätzung der Erosionsgefährdung.
- Teilnahme an Besprechungen, Ortsbesichtigungen und inhaltliche Gestaltung der Kooperationssitzungen sowie fachliche Beratung bei Wasserschutzgebietsausweisungen und Vorstellung der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen.
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Text und Bild (in der Datenbank) und in der Karte.
Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei administrativen Tätigkeiten und Aufgaben, die zum Beispiel aus den Nebenbestimmungen des ELER-Zuwendungsbescheides / 1. Änderungsbescheides und dem Finanzhilfevertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Land Niedersachsen hervorgehen können. Diese Leistungen werden ggf. jährlich je nach Bedarf mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert beauftragt. Das für diese optionalen Aufträge geschätzte Auftragsvolumen über fünf Jahre (2023 - 2027) ist in dem unter II.1.5) geschätzten Gesamtwert enthalten.
Der unter II.2.6) angegebene Wert bezieht sich ausschließlich auf die hier ausgeschriebene Leistung zur Durchführung der Gewässerschutzberatung (580.000 € über 5 Jahre) in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft.
Die Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Landwirtschaft (inkl. optionaler Fachdienstleistungen), ist in einem gesonderten Vergabeverfahren ausgeschrieben ( https://www.subreport.de/E68381678). Diese steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung der Gewässerschutzberatung in der Trinkwasserschutzkooperation Westharz Forstwirtschaft.
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Das den Beschaffungsunterlagen beigefügte Dokument "Hinweise zum Verfahren" ist zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsunterlagen sind bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch zu übermitteln. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Per Email oder per Post eingegangene Angebote werden automatisch ausgeschlossen.
Das Angebot beinhaltet die unter III.1.1) bis III.1.3) und ggf. III.1.8) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen.
Zudem beinhaltet das Angebot ein Konzept zur fachlichen Umsetzung, ein Konzept zur Projektorganisation und die Detailkostenpläne/Arbeitsprogramme für die Jahre 2023 - 2027 und das ausgefüllte Muster-Leistungsverzeichnis für den Preisvergleich (siehe hierzu auch die den Beschaffungsunterlagen beigefügten "Hinweise zum Verfahren").
Gewertet werden ausschließlich die Angebote der Anbieter, die Ihre Eignung anhand der unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Angaben, Erklärungen und Unterlagen nachweisen können.
Fehlende Unterlagen wird die unter I.1) genannte Kontaktstelle nachfordern, diese sind binnen einer Frist von zehn Kalendertagen nachzureichen. Falls das Angebot auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist unvollständig ist, wird dieses vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Unterlagen ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf §160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausdrücklich hin.
Fragen zu diesem Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E45164746. Um die Fragen umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, diese rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch ebenfalls unter https://www.subreport.de/E45164746. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.