Teilprojektleitung Elektrotechnik einschließlich EMSR-Technik Große Seeschleuse Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilprojektleitung Elektrotechnik einschließlich EMSR-Technik Große Seeschleuse
Die Große Seeschleuse in Emden bildet die Hauptzufahrt zum Emder Binnenhafen und soll im Zeitraum 2023 bis 2030 instand gesetzt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Planprüfung-, Bauüberwachung- und Fertigungsüberwachung für den Bereich der Elektrotechnik einschließlich Elektrischer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) im Sinne einer Teilprojektleitung für die Instandsetzung der Großen Seeschleuse.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Planprüfung-, Bauüberwachung- und Fertigungsüberwachung für den Bereich der Elektrotechnik einschließlich EMSR-Technik im Sinne einer Teilprojektleitung für die Instandsetzung der Großen Seeschleuse in Emden.
Die Große Seeschleuse in Emden bildet die Hauptzufahrt zum Emder Binnenhafen. Sie wurde zwischen den Jahren 1907 bis 1913 errichtet und ist 1913 in Betrieb gegangen. Umfangreiche Untersuchungen des gesamten Bauwerks fanden 1982/83 und zuletzt 2016/17 durch eine Bauwerkshauptprüfung statt.
Die letzte Grundsanierung, die einen sicheren Betrieb für weitere 25 Jahre garantieren sollte, wurde im Zeitraum 1992 bis 1999 durchgeführt.
Als Folge der Bauwerkshauptprüfung aus 2016/2017 und unter Berücksichtigung der neuen Hochwasserschutzanforderungen wurde durch den Auftraggeber eine Instandsetzungsplanung (Ausführungsplanung mit geprüfter statischer Berechnung) erstellt. Die zur Instandsetzung der Großen Seeschleuse erforderlichen Bauleistungen werden derzeit in einem separat durchgeführten Vergabeverfahren an einen Generalunternehmer vergeben. Das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen wird voraussichtlich im Juli 2023 abgeschlossen sein.
Die Instandsetzungsleistung beinhaltet im Wesentlichen die Instandsetzung der Häupter inkl. des Stahlwasserbaus und der Antriebstechnik. Bei der Ausführung werden die direkten Abhängigkeiten und Schnittstellen der Bauteilgruppen Massivbau der Häupter, Schleusentore, Antriebswagen, Unterwagen und vor allem die Torlaufschienen mit Instandsetzung der Sohlen und Drempel zu beachten sein. Die gesamte Baumaßnahme muss im laufenden Betrieb der Seeschleuse und unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs durchgeführt werden. Die Bauabschnitte, Bauteile bzw. Bauteilgruppen wurden aufgrund ihrer räumlichen und funktionalen Zusammenhänge in einzelne Blöcke gegliedert.
Ziel der Maßnahme, die im Zeitraum 2023 bis 2030 durchgeführt werden soll, ist die vollständige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Schleuse sowie die Anpassung an die zukünftigen Hochwasserschutzanforderungen. Durch die Instandsetzung soll der sichere Betrieb mit einer hohen Anlagenverfügbarkeit mindestens für die nächsten 35 Jahre sichergestellt werden.
Weitere Einzelheiten zu der geplanten Maßnahme ergeben sich aus den zur Information der Bewerber bereits gesondert beigefügten bzw. abrufbaren Unterlagen zur Angebotsphase, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die nachfolgend aufgeführten Formblätter (Anlagen) verwendet werden, die Teil der Vergabeunterlagen sind. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen zu Ziffer III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.1.4 von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen. (Anlage TNW 03)
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Angabe der Gesamtumsätze netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage TNW 05)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Anlage TNW 06 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) ist auch von präqualifizierten Unternehmen auszufüllen.
a) Angaben zu Referenzen
Benennung von Referenzen aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Erbringung von Planungsleistungen aus den Leistungsphasen 3 bis 5, Leistungen der Bauoberleitung (Leistungsphase 8) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung und der Prüfung von Werk- und Montageplänen im Bereich der Elektrotechnik einschließlich Elektrischer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) von Schiffsschleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Schöpfwerke, Staustufen oder Hochwasser- bzw. Entwässerungspumpwerke im Sinne der Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) der HOAI mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (Einstufung der Bauwerke und Anlagen mindestens in Honorarzone III der Anlage 12 zur HOAI) zum Gegenstand hatten („vergleichbare Bauwerke und Anlagen“).
Durch die vorgelegten Referenzen ist insgesamt nachzuweisen, dass bezogen auf den Bereich der Elektrotechnik einschließlich Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und für vergleichbare Bauwerke und Anlagen
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5,
- Leistungen der Bauoberleitung (Leistungsphase 8) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung und
- Prüfung von Werk- und Montageplänen
erbracht wurden (Mindestanforderungen). Hinsichtlich der Ausführung der Leistungsphasen kann der Nachweis auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
Anhand der Beschreibungen / Angaben des Bewerbers muss für den Auftraggeber
nachvollziehbar sein, ob die Referenzleistung vergleichbar ist und die
Mindestanforderungen erfüllt sind.
Für die Referenzen sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
• Projektbezeichnung
• Beschreibung der erbrachten Leistungen
• Angaben zum Ausführungszeitraum
• Projektvolumen (Baukosten netto)
• Angabe zur vertraglichen Bindung im Referenzprojekt (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)
• Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zudem das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Einreichung folgender Erklärungen nachzuweisen:
- Eigenerklärung (Anlage TNW 04) mit:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister
c) Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister
d) Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern ein sogenanntes erstes Angebot, mit dem in die Verhandlungsphase eingetreten wird, ab. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Die Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren kann nur erfolgen, wenn auch in dem europaweiten Vergabeverfahren zur Vergabe der Bauleistungen zur Instandsetzung der Großen Seeschleuse Emden an einen Generalunternehmer (ABl.-Nr. 2022/S 174-493674; „Instandsetzung Große Seeschleuse Emden“) eine Zuschlagserteilung erfolgt.
Aus einer etwaig notwendigen Aufhebung dieses Vergabeverfahrens (Teilprojektleitung EMSR-Technik Große Seeschleuse) wegen einer nicht erfolgter Zuschlagserteilung in dem Vergabeverfahren zur Vergabe der Bauleistungen „Instandsetzung Große Seeschleuse Emden“ (ABl.-Nr. 2022/S 174-493674) können die Bewerber und Bieter keine Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüche ableiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.