Ordnungsbehördliche Bestattungen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-50-8-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ordnungsbehördliche Bestattungen
Rahmenvertrag für Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von der Stadt Braunschweig in Auftrag gegebenen Bestattungen, ca. 200 Bestattungsfälle (entspricht der Mindestmenge) pro Jahr, aufgeteilt in 2 Lose, nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung durchzuführen. Die Höchstmenge ergibt sich aus der Mindestmenge + 15 %. Es kann ein Angebot abgegeben werden entweder für Los 1 oder Los 2 oder für beide Lose . Ein Bieter kann für beide Lose einen Zuschlag erhalten. Der Auftragnehmer erhält im Rahmen dieses Vertrages Einzelaufträge. Der Auftrag zur Überführung der Leiche vom Ereignisort kann im Namen der Stadt Braunschweig auch durch die Polizei oder ein Alten- bzw. Pflegeheim erteilt werden. Die beiden Lose sind aufgeteilt in Braunschweig West und Braunschweig Ost.
Los 1 West :
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 West :
Feuerbestattung
Im Fall der Beauftragung einer Feuerbestattung hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Feuerbestattungssarg einfachste Ausführung nach der VDI Richtlinie 3891 für Einäscherungsanlagen (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung
e) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Krematorium, max. acht Tage
f) Überführung zum Krematorium im Umkreis von 100 km, einschl. Gestellung von Begleitträgern
g) Besorgung der Einäscherung
h) Überführung vom Krematorium zum Friedhof
i) Urne einfachster Ausführung. Die Urnen müssen der DIN 3198 (Urnen) entsprechen.
j) Beisetzung der Urnenkapsel / Urne
k) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
80 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Feuerbestattung von Kindern mit Bestattungspflicht: (unter 14 Jahren bzw. unter einer Größe von 1,60 m)
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Erdbestattung
Im Fall der Beauftragung einer Erdbestattung hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bereitstellen eines einfachen Holzsarges (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung, max. acht Tage
e) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Friedhof
f) Stellen von bis zu 4 Sargträgern
g) Beisetzung des Sarges
h) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten; einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
8 Fälle pro Jahr (geschätzt )
Erdbestattung von Kindern mit Bestattungspflicht: (unter 14 Jahren bzw. unter einer Größe von 1,60 m)
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Muslimische Bestattungen
Im Fall der Beauftragung einer Bestattung nach muslimischen Vorschriften hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bereitstellen eines einfachen Holzsarges (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung, max. acht Tage
e) Waschung (wird kostenfrei durchgeführt)
f) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Friedhof
g) Stellen des erforderlichen Personals
h) Beisetzung der verstorbenen Person nach muslimischen Vorschriften (Leichentuch, Sarg bzw. Sargdeckel)
i) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
Gebühren für das Waschhaus und die Grabstelle werden direkt vom Gesundheitsamt beglichen.
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Gesondert abzurechnende Leistungen
Überführungen ohne anschließende Bestattung
13 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Zuschlag für einen Sarg in Übergröße (über Innenmaß 2,05 m x 0,75 m)
10 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen optional jeweils um 1 Jahr, längstens um insgesamt 2 Jahre, auf eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren verlängert werden. Entsprechende Gespräche sind bis spätestens 5 Monate vor Vertragsschluss abzuschließen.
Los 2 Ost:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 Ost :
Feuerbestattung
Im Fall der Beauftragung einer Feuerbestattung hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Feuerbestattungssarg einfachste Ausführung nach der VDI Richtlinie 3891 für Einäscherungsanlagen (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung
e) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Krematorium, max. acht Tage
f) Überführung zum Krematorium im Umkreis von 100 km, einschl. Gestellung von Begleitträgern
g) Besorgung der Einäscherung
h) Überführung vom Krematorium zum Friedhof
i) Urne einfachster Ausführung. Die Urnen müssen der DIN 3198 (Urnen) entsprechen.
j) Beisetzung der Urnenkapsel / Urne
k) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
80 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Feuerbestattung von Kindern mit Bestattungspflicht: (unter 14 Jahren bzw. unter einer Größe von 1,60 m)
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Erdbestattung
Im Fall der Beauftragung einer Erdbestattung hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bereitstellen eines einfachen Holzsarges (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung, max. acht Tage
e) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Friedhof
f) Stellen von bis zu 4 Sargträgern
g) Beisetzung des Sarges
h) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten; einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
8 Fälle pro Jahr (geschätzt )
Erdbestattung von Kindern mit Bestattungspflicht: (unter 14 Jahren bzw. unter einer Größe von 1,60 m)
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Muslimische Bestattungen
Im Fall der Beauftragung einer Bestattung nach muslimischen Vorschriften hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bereitstellen eines einfachen Holzsarges (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung, max. acht Tage
e) Waschung (wird kostenfrei durchgeführt)
f) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Friedhof
g) Stellen des erforderlichen Personals
h) Beisetzung der verstorbenen Person nach muslimischen Vorschriften (Leichentuch, Sarg bzw. Sargdeckel)
i) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
Gebühren für das Waschhaus und die Grabstelle werden direkt vom Gesundheitsamt beglichen.
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Gesondert abzurechnende Leistungen
Überführungen ohne anschließende Bestattung
13 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Zuschlag für einen Sarg in Übergröße (über Innenmaß 2,05 m x 0,75 m)
10 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen optional jeweils um 1 Jahr, längstens um insgesamt 2 Jahre, auf eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren verlängert werden. Entsprechende Gespräche sind bis spätestens 5 Monate vor Vertragsschluss abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sollte mit Angebotsabgabe nachweisen, dass für ihn/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Diese sollte eine Deckungssumme von mind. 1.000.000 € je Schadensfall für Personenschäden, sowie mind. 1.000.000 € für Sach- oder Vermögensschäden beinhalten. Wenn die Versicherungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, reicht eine Erklärung aus, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis darüber ist spätestens vor Auftragserteilung zu erbringen.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin ist verpflichtet, während der Auftragsdauer eine derartige Versicherung aufrechtzuerhalten und der Stadt das Bestehen dieser Versicherung auf Anforderung jederzeit nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Arbeitgeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung oder Formblatt Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin gewährleistet, dass das zu stellende Personal fachlich geeignet ist, zu mindestens 50 % aus ausgebildeten Bestattungsfachkräften besteht.
Einsatz von mindestens 2 Fahrzeugen zum Leichentransport. Sie dürfen nicht zu anderen Zwecken benutzt werden.
Eigenerklärung
Erklärung_Tariftreue__4_NTVergG_Stand Juli 2022_August 2022
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Eigenerklärung Umsätze_Leistungen
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.