B215 Ersatzneubau Weserbrücke Stolzenau - Bauoberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 03_307328_286598
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B215 Ersatzneubau Weserbrücke Stolzenau - Bauoberleitung
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll die Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Weserbrücke Stolzenau B 215 erbracht werden.
Die Bundesstraße 215 verläuft von Glissen nach Stolzenau sowie weiter über Landesbergen, Nienburg und Verden nach Rotenburg. Als Nord-Süd-Verbindung im Raum Verden - Minden (über die B 482 und B 61) bzw. von Nienburg über die B 6 nach Bremen und Hannover. Aufgrund der dortigen Anbindungen das Autobahnnetz hat die B 215 eine große Bedeutung für den überörtlichen Wirtschafts-, Berufs- und Freizeitverkehr.
Bei km 0,427 (Abs. Nr. 90, Station 0179) wird die B 215 bei Fluss-km 242,340 über die Weser geführt.
Das vorliegende Vorhaben umfasst den Neubau der Weserbrücke ohne Abriss des Bestandsbauwerkes. Die daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 sowie der Umbau des Knotenpunktes B 215/L 351/K 63 in einen sogenannten "Kleinen Kreisverkehrsplatz" sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Es handelt sich beim Bestandsbauwerk um eine Dreifeldbrücke mit einem Pfeiler, der Ersatzneubau wird als Einfeldbrücke ausgeführt.
Im Baustreckenbereich ist die Geschwindigkeit zurzeit aus Tragfähigkeitseinschränkungen der Brücke auf 50 km/h im Zuge der Bundesstraße begrenzt.
Die Baustrecke beginnt westlich des Knotenpunkts B 215 /L 351 /K 63 bei Bau-km 10+000 (Abschnitt 80, Station 1203) und wird dann in einem Rechtsbogen an den neuen Kreisverkehrsplatz geführt, anschließend in einem Linksbogen auf die neue Weserbrücke und endet dann in einem Rechtsbogen auf Höhe der Zufahrt zum Kieswerk bei Bau-km 10+764 (Abschnitt 90, Station 826).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
HINWEIS: Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt.
B215 Weserbrücke Stolzenau 31592 Stolzenau
1. Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke (Straßenbrücken)
1.1 Brücke Neubau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B215 Ersatzneubau Weserbrücke Stolzenau - Bauoberleitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.grbv.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DXDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de