Neubau Rathaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Neubau eines Rathauses für die Stadt/Samtgemeinde Werlte auf einem eigenen Grundstück des Auftragnehmers.
Nach Fertigstellung wird die Stadt/Samtgemeinde Werlte das Rathaus entweder vom Auftragnehmer mieten oder vom Auftragnehmer erwerben.
Im Verhandlungsverfahren hat der Bewerber Angebote zu den beiden Alternativen abzugeben. Der Auftraggeber prüft in diesem Verfahren, welche Alternative für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
49757 Werlte
Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt die Miete oder den Kauf einer neu zu errichtenden Immobilie, um diese als Rathaus zu nutzen.
Die Immobilie muss sich im Innenstadtbereich befinden. Den Vergabeunterlagen ist eine Flurstückskarte beigefügt, die den Innestadtbereich definiert.
Die Immobilie muss auf einem Grundstück errichtet werden, welches dem Auftragnehmer zur Verfügung steht.
Dies ist nachzuweisen durch: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag oder notarielle Absichtserklärung.
Die Immobilie muss geeignet sein, einen Sitzungssaal zu beherrbergen. Die Nutzfläche soll ca. 3000 qm umfassen.
Unter der Immobilie soll eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen entstehen.
Die Planungen der Immobilie verlaufen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der zeitliche Ablauf des Gesamtprojektes sieht folgendes vor: Direkt nach der Auftragserteilung sollen die ersten Gespräche geführt werden. Der Rathausneubau soll spätestens im Juni 2022 bezugsfertig sein.
Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:
1. Gestellung eines eigenen, im Innenstadtbereich von Werlte (ein Plan ist den Vergabeunterlagen beigefügt, der den Innnenstadtbereich definiert) gelegenen, geeigneten Grundstücks durch den Auftragnehmer, auf dem das neue Rathaus errichtet wird.
2. Erbringung sämtlicher für den Neubau des Rathauses erforderlicher Planungsleistungen (insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, Brandschutzkonzept, et.) in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin.
3. Schlüsselfertige Errichtung des neuen Rathauses entsprechend der mit der Auftraggeberin abgestimmten Planung.
Soweit das Rathaus nach Fertigstellung zunächst von der Auftraggeberin angemietet wird, steht der Auftraggeberin die Option zu, das Rathaus nach Ablauf einer Mietzeit von 30 Jahren zu erwerben.
Die Angaben in II. 2. 7 betreffen die Bauauführung bis zur bezugsferigen Übergabe.
Im Falle der Miete würde die Laufzeit 30 Jahre betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Bewerberformulare zu verwenden, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden können.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (siehe Ziff. I.3) einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 - 15 NTVergG des Landes Niedersachsen (Tariftreue und Vergabegesetz) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über die in vorstehender Ziff. I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
4. Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber- / Bietergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sind nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig.
5. Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Kommunikation auf deutsch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfantragsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, macht einen Nachprüfantrag unzulässig (§ 160 Abs.3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]