Neubau Rathaus

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Rathaus

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45216000 Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Neubau eines Rathauses für die Stadt/Samtgemeinde Werlte auf einem eigenen Grundstück des Auftragnehmers.

Nach Fertigstellung wird die Stadt/Samtgemeinde Werlte das Rathaus entweder vom Auftragnehmer mieten oder vom Auftragnehmer erwerben.

Im Verhandlungsverfahren hat der Bewerber Angebote zu den beiden Alternativen abzugeben. Der Auftraggeber prüft in diesem Verfahren, welche Alternative für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

49757 Werlte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt die Miete oder den Kauf einer neu zu errichtenden Immobilie, um diese als Rathaus zu nutzen.

Die Immobilie muss sich im Innenstadtbereich befinden. Den Vergabeunterlagen ist eine Flurstückskarte beigefügt, die den Innestadtbereich definiert.

Die Immobilie muss auf einem Grundstück errichtet werden, welches dem Auftragnehmer zur Verfügung steht.

Dies ist nachzuweisen durch: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag oder notarielle Absichtserklärung.

Die Immobilie muss geeignet sein, einen Sitzungssaal zu beherrbergen. Die Nutzfläche soll ca. 3000 qm umfassen.

Unter der Immobilie soll eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen entstehen.

Die Planungen der Immobilie verlaufen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Der zeitliche Ablauf des Gesamtprojektes sieht folgendes vor: Direkt nach der Auftragserteilung sollen die ersten Gespräche geführt werden. Der Rathausneubau soll spätestens im Juni 2022 bezugsfertig sein.

Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:

1. Gestellung eines eigenen, im Innenstadtbereich von Werlte (ein Plan ist den Vergabeunterlagen beigefügt, der den Innnenstadtbereich definiert) gelegenen, geeigneten Grundstücks durch den Auftragnehmer, auf dem das neue Rathaus errichtet wird.

2. Erbringung sämtlicher für den Neubau des Rathauses erforderlicher Planungsleistungen (insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, Brandschutzkonzept, et.) in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin.

3. Schlüsselfertige Errichtung des neuen Rathauses entsprechend der mit der Auftraggeberin abgestimmten Planung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Soweit das Rathaus nach Fertigstellung zunächst von der Auftraggeberin angemietet wird, steht der Auftraggeberin die Option zu, das Rathaus nach Ablauf einer Mietzeit von 30 Jahren zu erwerben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angaben in II. 2. 7 betreffen die Bauauführung bis zur bezugsferigen Übergabe.

Im Falle der Miete würde die Laufzeit 30 Jahre betragen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 104-250801
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Bewerberformulare zu verwenden, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden können.

2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (siehe Ziff. I.3) einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen.

3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 - 15 NTVergG des Landes Niedersachsen (Tariftreue und Vergabegesetz) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über die in vorstehender Ziff. I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.

4. Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber- / Bietergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sind nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig.

5. Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Kommunikation auf deutsch

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfantragsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, macht einen Nachprüfantrag unzulässig (§ 160 Abs.3 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023

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