Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 387
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen
Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Fürstenau
Feuerwehrgerätehaus Fürstenau An den Schanzen 39 49584 Fürstenau
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Fürstenau.
Das Feuerwehrhaus Fürstenau befindet sich in der Stadt Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Gebäude ist in Großteilen eingeschossig. In einem Teilbereich befindet sich ein aufgesetztes Staffelgeschoss mit einer Wohnnutzung. Die Technikräume des Gebäudes befinden sich in einem Teilkeller. Das Gebäude wurde 1973 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch in Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig.
Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Sicherheitsstandards zu erfüllen, so ist u.a. die Rutschhemmung des bestehenden Hallenbodens zu prüfen. Bei der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes wurden einige Mängel erkannt. Ein Auszug aus dem Feuerwehrbedarfsplan wird bei Auftragserteilung übergeben.
Die Zentralheizung im Gebäude ist von 2004. Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Gas verwendet. Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres Heizkonzept umgestellt werden.
Das Grundstück, auf dem sich das Feuerwehrhaus befindet, ist 2.771 m2 groß. Es befindet sich im Bereich des B-Planes Nr. 20 "Koppelstrasse Ost". Der Bebauungsplan ist beigefügt. Die angrenzenden Flurstücke, u.a. auch das Flurstück 191/34, befinden sich nicht im Besitz der Samtgemeinde Fürstenau.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen unter anderem
? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021,
? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 sowie
? Brandschutz- und SiGeKo-Leistungen.
Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten sind miteinzukalkulieren.
Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die Vorgaben der gesetzlichen
Unfallversicherung, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ständig gewährleistet sein muss.
Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort.
In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 + 3 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 + 3 besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kornhage + Schubert Architektur + Ingenieur GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1D8255NX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland