Europaweite Vergabe der Betriebsführung der Wendland-Therme und des angrenzenden Campingparks für die Samtgemeinde Gartow Referenznummer der Bekanntmachung: SG Gartow
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gartow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gartow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe der Betriebsführung der Wendland-Therme und des angrenzenden Campingparks für die Samtgemeinde Gartow
Die Samtgemeinde Gartow schreibt die Betriebsführung der Wendland-Therme und des angrenzenden Campingparks in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb aus.
- Betriebsführung der Wendland-Therme (inkl. Bad-, Sauna- und Wellnessbereich sowie Gastronomie) und des angrenzenden Campingparks im Rahmen eines sogenannten "echten" Betriebsführungsvertrages (Betriebsführer handelt im Namen und auf Rechnung der Samtgemeinde Gartow und die Samtgemeinde Gartow bleibt weiterhin Eigentümer und Betreiber der Anlagen)
- technische und kaufmännische Betriebsführung sämtlicher Anlagen, Gebäude und Einrichtungen, die Vornahme der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und eine Vermarktung der Angebote
Es bestehen 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 3 weitere Jahre (bis 31.12.2031 bzw. bis 31.12.2034) sofern nicht eine Vertragspartei fristgerecht zum jeweiligen Vertragsende kündigt (beidseitige Verlängerungsoption).
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich werden alle grundsätzlich geeigneten Bieter im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Auswahlkriterien:
Die Auswahl der geeigneten Bewerber, welche zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Anzahl und Qualität (Dauer der bisherigen Leistungserbringung, Leistungsumfang) der vom Bewerber genannten Referenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist - soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Für die Eignungskriterien unter Ziffer III.1.3 und für die Auswahlkriterien unter Ziffer II.2.9 ist eine "Know-How"-Leihe nicht zulässig. Das heißt, das im Rahmen der Eignungsleihe eingebundene Unternehmen muss die ausgeschriebenen Leistungen dann selbst erbringen.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Handelsregister,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die folgenden Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung,
- die Eintragung im Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH [Komplementär]).
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung abzugeben:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2019, 2020 und 2021
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
- Eigenerklärung über Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen:
(1) Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz für den Betrieb einer Badeanlage (Hallenbad oder Thermalbad) mit Sauna- und Gastronomiebereich, mit Ganzjahresbetrieb und mindestens 40.000 Besuchern pro Jahr,
(2) Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz für den Betrieb eines Campingplatzes oder vergleichbaren Einrichtung.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften in Summe bezogen auf die Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags/Angebots sowie vor Ablauf der Frist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(2) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(3) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6ZZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(4) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(6) Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.