St. Martini Fujitsu HA 38
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duderstadt
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-duderstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
St. Martini Fujitsu HA 38
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung des bereits vorhandenen Fujitsu Storage Cluster um weitere Module nebst Wartungsvertrag.
Sitz der Auftraggeberin
Bei der Erweiterung der vorhandenen zentralen Lösung handelt es sich um folgende Module:
Fujitsu DX 100 Cluster Storage S5
ET DX100S5 Base 2.5 Standard
7 x DX1/200S5 Value SSD SAS 3.84TB
2 x DX100S5 Contr.x2 FC 2Port 16Gx
Software Paket : Storage Cluster Lizenz
Brutto Kapazität : 26,8 TB
Netto Kapazität : 21 TB
PowerEdge R750 Server
Base PowerEdge R750 Server
2 x Prozessor Intel Xeon Gold 5317 3G, 12C/24T, 11.2GT/s, 18M
Heatsink for 2 CPU configuration (CPU less than 165W)
BOSS-S2 controller card + with 2 M.2 240GB (RAID 1)
16 x 32GB RDIMM, 3200MT/s, Dual Rank 16Gb BASE x8
iDRAC9, Enterprise 15G
Emulex LPe31002 Dual Port 16Gb Fibre Channel HBA, PCIe Full
Height, V
Intel E810-XXVDA4 Quad Port 10/25GbE SFP28 Adapter, OCP NIC
Dienstleistungen
ProSupport Next Business Day Onsite Service Initial, 36 Monat(e)
Dell Services: Erweiterete
Deinstleistungen ProSupport Next Business Day Onsite Service
Extension, 24 Monat(e)
Lizenz und Porterweiterungen
VNMARE Lizenz 1 CPU bis 32 Kerne
Academic
1 CPU
VNMARE Wartung 12 Monate / Basic Support
Academic 1 CPU / 1 Jahr Basic 5x9 Support
DELL FC Port Upgrade
8 x Port Upgrade DEL FC Switch incl. 8 x GBIC 16 Gbit FC
Erweiterung der vorhandenen FC Switche auf 24 Ports pro Switch
Implementation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung des bereits vorhandenen Fujitsu Storage Cluster um weitere Module. Der bestehende Wartungsvertrag mit dem Anbieter wird um die zu weiteren Module ergänzt.
Es handelt sich hierbei um die Erweiterung einer bestehenden Systemlösung im Bereich der kritischen Infrastruktur, deshalb kann die Auftragserteilung ausschließlich an den bisherigen Anbieter erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.systemhaus-genthin.de/#xl_xr_page_index
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html