Wilhelm-Gymnasium Braunschweig // Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/131E
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wilhelm-Gymnasium Braunschweig // Freianlagen
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Freianlagen gemäß § 38 HOAI 2021 und Ingenieurleistungen des Tiefbaus, § 41 HOAI, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9, für die Schulhofgestaltung im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Wilhelm-Gymnasiums in Braunschweig.
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Die Objektplanung ist bereits beauftragt. Die für die Schulhöfe zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt am Hauptstandort Leonhardstr. 63 ca. 3.060 qm und an der Aussenstelle Leonhardstr. 12 4.100 qm.
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Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.
Stadt Braunschweig Leonhardstraße 38102 Braunschweig
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Freianlagen gemäß § 38 HOAI 2021 und Ingenieurleistungen des Tiefbaus, § 41 HOAI, jeweils Leistungsphasen 2 bis 8, für die Schulhofgestaltung im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Wilhelm-Gymnasiums in Braunschweig.
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Aufgrund der engen funktionalen Zusammenhänge werden die beiden Planungsleistungen gemeinsam vergeben. Hierbei ist sowohl eine Bietendengemeinschaft als auch ein federführendes Büro der Freianlagenplanung mit einem Nachunternehmen denkbar.
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Die Gesamtmaßnahme setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Hierzu gehört die Sanierung bzw. Neuanlge der Freianlagen und Grundleitungen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Bestandsgebäude an zwei Standorten. Die Erweiterungsbauten an beiden Standorten - inklusive einer 2-Fach-Sporthalle in der Außenstelle - zur Erfüllung der Raumbedarfe des Wilhelmgymnasiums werden mit Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) erforderlich.
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Die Objektplanung ist bereits beauftragt. Die für die Schulhöfe zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt am Hauptstandort Leonhardstr. 63 ca. 3.060 qm und an der Aussenstelle Leonhardstr. 12 4.100 qm.
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Die anrechenbaren Baukosten für die Freianlagen wurden auf ca. 1.5 Mio Euro netto geschätzt. Das Projekt wird der Honorarzone III § 40 HOAI zugeordnet.
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Die anrechenbaren Baukosten für die Grundleitungen wurden auf ca. 1.3 Mio Euro netto geschätzt. Das Projekt wird der Honorarzone III § 44 HOAI zugeordnet.
Bei baubedingten Verzögerungen
Siehe Bewertungsmatrix im Bewerbungsformblatt und den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbende mit Sitz in Deutschland legen einen Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2022) vor, falls die Bewerbendenform dies vorsieht.
Bewerbende mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Nettoumsatz für Planungsleistungen der Freianlagen § 38 HOAI im Leistungsbild § 39 HOAI 2021, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022):
Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR p. a. im Mittel
Ein Referenzprojekt der Freianlagenplanung der Honorarzonen III, IV oder V § 40 HOAI 2021 mit Baukosten der KG 500 >= 500.000,- Euro brutto in den LPH 2 bis 8 § 39 HOAI 2021 innerhalb der letzten fünf Jahre (Abschluss LPH 8 zwischen 05.2018 und 05.2023) komplett erbracht.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Architekt:innen:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Gemeinschaften von Bietenden natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Gemeinschaften von Bietenden führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der jeweiligen Fachrichtung mit Deckungssummen (gem. RB Bau)
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Freianlagen,
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Ingenieurbauwerke,
jeweils bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der URL unter I.3) im Internet erreichbar.
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Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bewerbende und Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl
der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
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Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin möglichst 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
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VERGABE
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH6SFP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de